Sie haben oder planen eine Straußwirtschaft, Gutsschänke, Vinothek oder ein Hofcafé. Woran Sie beispielsweise vor der Eröffnung einer Hofgastronomie denken müssen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es bei der Ausstattung der Räume gibt und wie all dies auf Ihre Betriebsgegebenheiten passend konzipiert werden kann, werden wir Ihnen gerne erläutern. Dabei sind die Möglichkeiten vor Ort genauso individuell wie vielseitig und warten nur darauf, ins rechte Licht gerückt zu werden. Dazu möchten wir gerne gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Familie neue Vermarktungs- und Veranstaltungskonzepte erarbeiten, um vorhandene Ressourcen und persönliche Interessen stärker zu fördern, damit Sie einen profitablen Betriebszweig führen können.
Mit diesen und anderen Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Welche Rechtsvorschriften gibt es bei der Eröffnung einer Straußwirtschaft/Vinothek?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Straußwirtschaft und einer Gutsschänke?
Wann ist eine Konzession für meinen Betrieb sinnvoll? Welche Auflagen müssen für die Erlangung erfüllt sein?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Neu- oder Umbau plane und eine Entwurfsplanung benötige?
Welche Besonderheiten gibt es bei der Ausstattung und Gestaltung der Räumlichkeiten (Küche, Geräteauswahl, Personalräume, WCs etc.)?
Wie kann ich meine Speise- und Getränkekarte optimieren?
Wie sieht das Speisenangebot in einer Straußwirtschaft aus und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei den Öffnungszeiten? Welche Konsequenzen hat es, wenn ich mehr als in einer Straußwirtschaft üblich anbieten möchte?
Mit welchen Richtwerten muss ich Speisen und Getränke kalkulieren, damit mein Betrieb wirtschaftlich ist.
Welche Anforderungen gelten, wenn ich Räumlichkeiten im Betrieb für Feierlichkeitenvermieten möchte? Welche Kosten entstehen und wie lassen sich Angebote gestalten und vermarkten?
Was muss ich beachten, wenn mein Betrieb im Außenbereich liegt und ich Räumlichkeiten umnutzen oder ausbauen möchte?
Wer auf einem Online-Bewertungsportal über ein Unternehmen herzieht, muss seine Behauptungen beweisen können. Sonst hat der Betrieb ein Recht darauf, dass die Bewertung gelöscht wird.
Das Bundeskabinett hat letzte Woche einer Empfehlung der Mindestlohnkommission zugestimmt, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 von aktuell 12,00 € auf 12,41 € brutto pro Stunde anzuheben. Zum 01.01.2025 soll eine weitere Anhebung auf dann 12,82 € brutto pro Stunde erfolgen. Wir haben die Neuerungen nachfolgend zusammengestellt.
Auch in diesem Jahr hat die Rheinische Bauernzeitung (RBZ) wieder eine Schwerpunktausgabe für den Bereich Einkommensalternativen herausgegeben. Diese erschien am 13. Oktober 2023 und beinhaltet unter anderem informative Beiträge des Beratungsteams Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 gegen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zugunsten einer dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuer von sieben Prozent für den Verzehr von Speisen in Gastronomiebetriebe gestimmt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Gutsschänken, Straußwirtschaften und Hofcafés somit nun wieder 19 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen ausweisen.
Wie schafft man es, dass die Gäste den Besuch auf dem Betrieb als ein besonderes Erlebnis wahrnehmen und dadurch zu Stammkunden werden? Eine Befragung von Gastgebern zeigt neue Tendenzen zum Gasterlebnis auf. Hierbei steht besonders die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Fokus.