Kammer weist auf die Möglichkeit der Online-Abgabe der Meldung im WeinInformationsPortal hin. Sie ist für 2024 bis spätestens zum 07. August 2024 abzugeben.
Für die Erntezeit wurde wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Landwirte und Winzer dürfen in bestimmten Zeiträumen sonn- und feiertags unterwegs sein.
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