Rebenpflanzgutproduktion in Rheinland-Pfalz
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung. Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr Umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter.
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Formulare
Antragsformulare ...... zur Anmeldung eines Mutterrebenbestandes:... für die Anmeldung von Edelreisruten und Unterlagsreben zur Beschaffenheitsprüfung:... zur Anmeldung eines Pfropfrebenbestandes:Probeentnahmeprotokoll der amtlichen Prüfung gemäß § 4 der Rebenpflanzgut-VO vom 04. Juli 2006:Liste der amtlich zugelassenen Personen zur Probenahme für die Durchführung der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren nach der Rebenpflanzgutverordnung:Zugelassene Labore für die Virustestung bei RebenpflanzgutRichtlinien der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über die Durchführung der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren nach Nr. 2 der Anlage 1 zur RebenpflanzgutVO:
- Betriebsentwicklung der Rebveredlungbetriebe in der Pfalz
"Die Pfalz ist traditionell das größte Anbaugebiet für Pfropfreben in Deutschland. Pfropfreben werden hier für alle anderen Anbaugebiete Deutschlands und in den letzten Jahren verstärkt auch für das europäische und nichteuropäische Ausland produziert. Aufgrund der immer stärkeren Spezialisierung der Betriebe auf unterschiedliche Pfropfkombinationen von Edelreiser und Unterlage, dem hohen Technisierungsgrad bei der Herstellung von hochwertigem Rebenpflanzgut und nicht zuletzt der Kostenentwicklung bei der Produktion, ist die Zahl der Betrieb innerhalb der letzten 30 Jahre stetig zurückgegangen.
Am Beispiel der folgenden Grafik (pdf-Datei) ist die Betriebsentwicklung anschaulich dargestellt:- Anerkennung von Rebenpflanzgut
Rebenpflanzgut - dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben - darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist.Die zuständige Stelle für die Anerkennung von Rebenpflanzgut ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Außerdem ist der Landwirtschaftskammer die Ausstellung von Pflanzenpässen für das 'Verbringen' von nicht anerkanntem Pflanzgut und die Erteilung der Ermächtigung zur Einfuhr von Reben und Rebenteilen für Forschungs- und Züchtungszwecken übertragen.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer. Vergleich der weißen und roten Pfropfreben in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2004-2008:
- Rebenpflanzguterzeugung in Rheinland-Pfalz 2018
69 Rebenveredlungsbetriebe haben in 2018 zusammen 18.781.500 Pfropfreben eingeschult. Bei einem durchschnittlichen Anwuchs von 74 Prozent stehen somit insgesamt 13.906.100 fertige Reben zur Pflanzung zur Verfügung.
Traditionell werden im Anbaugebiet Pfalz mit 8.446.910 Stück die meisten anerkannten Pfropfreben produziert, gefolgt von Rheinhessen/Nahe mit 3.461.235 Stück und der Mosel mit 1.218.990 Stück. Bei den Sorten dominieren die Weißweinsorten wie Tabelle 1 zeigt.
Tabelle 1:
Riesling 2.819.898 Stück Grauer Burgunder 1.523.508 Stück Chardonnay 1.159.375 Stück Weißer Burgunder 993.079 Stück Spätburgunder 839.088 Stück Sauvignon blanc 803.277 Stück Dornfelder 697.653 Stück Müller-Thurgau 557.004 Stück Silvaner 373.416 Stück Gewürztraminer 337.067 Stück In Rheinland-Pfalz wurden außerdem von 96 Betrieben (Züchter und Vermehrungsbetriebe) insgesamt 255 Hektar Mutterrebenbestände zur Erzeugung von Edelreiserruten angemeldet. Die Sorten mit den höchsten Vermehrungsflächen können der Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2:
Riesling 61 ha Müller-Thurgau 30 ha Grauer Burgunder 18 ha Weißer Burgunder 18 ha Silvaner 13 ha Dornfelder 12 ha Spätburgunder 11 ha Chardonnay 10 ha Scheurebe 8 ha Regent 6 ha Stefan Hambach, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Rebpflanzgut von Krankheitskeimen freihalten
Zur Information über den aktuellen Stand der Virustestung bei Rebenvermehrungsbeständen, zur Weiterbildung und zur Verlängerung der Zulassung hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die seither bestellten Probenehmer und neu interessierte Personen zu einem Probenehmerseminar in der Dienststelle Neustadt an der Weinstraße eingeladen. Mutterrebenbestände zur Rebenpflanzguterzeugung müssen obligatorisch auf bestimmte Virosen getestet werden. Die Testung wird in zugelassenen Labors durchgeführt; das Material für die Testung wird von amtlich bestellten Probenehmern eingeholt.Dr. Ulrike Ipach von der Abteilung Phytomedizin des DLR-Rheinpfalz in Neustadt informierte über die Virustestung von Vermehrungsanlagen aus der Sicht des Diagnoselabors im DLR Rheinpfalz und gab den Probenehmern zahlreiche praktische Hinweise zur Durchführung der Probenahme und Lieferung an das Labor. Dr. Michael Maixner vom Julius Kühn-Institut für Pflanzenschutz in Obst und Weinbau, der sich an der Außenstelle des JKI in Bernkastel-Kues wissenschaftlich mit den Schwerpunkten Krankheiten und Schädlinge beschäftigt, informierte über die Vergilbungskrankheit Flavescence dorée (Goldgelbe Vergilbung), die auch den deutschen Weinbau bedrohen könnte.Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat als die für die Anerkennung von Rebenpflanzgut zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit dem DLR-Rheinpfalz im Oktober 2006 eine Richtlinie zur Durchführung der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren erstellt. Die Probenahme in den Vermehrungsanlagen erfolgt im Auftrag des Züchters durch einen von der Landwirtschaftskammer geschulten und zugelassenen Probenehmer und nach fachlichen Vorgaben, die von den amtlichen Untersuchungsstellen zusammengestellt wurden. Auf diesen Grundlagen wurden 2006 erstmals Probenehmer jeweils befristet auf fünf Jahre bestellt, deren Zulassung nun um weitere fünf Jahre verlängert wurde.Die Probenahme wird dokumentiert in einem Probenahmeprotokoll. Die Untersuchung der Probe kann sowohl in einer der bereits genannten Untersuchungsstellen als auch in einem privaten, von der LWK zugelassenen Labor in Auftrag gegeben werden. Richtlinien, zugelassene Probenehmer und Labors können hier eingesehen werden.
Stefan Hilz- Mitteilungsbroschüre
In dieser Broschüre finden Sie alle mit Erfolg feldbesichtigten Mutterrebenbestände in Rheinland-Pfalz. Sie dient als wertvolle Informationsquelle für alle Rebenpflanzguterzeuger. Beachten Sie bitte dass nur die Vermehrungsanlagen aufgeführt sind, für die uns eine Einverständniserklärung des Vermehrungsbetriebes vorliegt.
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