Qualitätszeichen des Landes Rheinland-Pfalz „Gesicherte Qualität“ (QZRP)
- das Qualitätszeichen-Programm Rheinland-Pfalz,
- mit Herkunftsangabe für Produkte aus Rheinland-Pfalz;
- verliehen durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft können Erzeugnisse aus mehreren Produktionsbereichen unter einem Qualitätszeichen mit Herkunftsangabe Rheinland-Pfalz(QZRP) vermarkten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit die Möglichkeit, qualitativ hochwertige und umweltschonend erzeugte Lebensmittel mit gesicherter Herkunft im Lebensmitteleinzelhandel oder bei Direktvermarktern zu erwerben.
Es dürfen nur Produkte gekennzeichnet werden,
- die objektiv in den obersten Handels- bzw. Qualitätsklassen angesiedelt sind,
- die nachweislich aus Rheinland-Pfalz stammen und
- die nach strengen, in umfangreichen Pflichtenheften festgelegten Kriterien erzeugt worden sind.
Die Anforderungen liegen deutlich über den gesetzlich festgelegten allgemeinen Anforderungen der „guten fachlichen Praxis“. Im pflanzlichen Bereich entsprechen sie den Anforderungen des integrierten Anbaus, im tierischen Bereich denen der tiergerechten Haltung.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, vertreten durch Ihren Präsidenten, vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des QZRP - Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft, die die Überwachung der für die Nutzung des Zeichens geltenden Bestimmungen - als Lizenznehmer - gewährleisten können.
Diese Lizenznehmer schließen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, als Zeichenträger und Lizenzgeber, einen Lizenzvertrag.
Die Lizenznehmer wiederum verpflichten die Zeichennutzer, durch den Abschluss von Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträgen, zur Einhaltung der QZRP-Kriterien; über den Abschluss dieser Vereinbarungen erkennen auch die Zeichennutzer das damit verbundene Kontroll- und Sanktionssystem an.
Die Kontrolle erfolgt über drei Stufen: Eigenkontrolle in den Betrieben, neutrale Kontrollen, durch akkreditierte und zertifizierte Unternehmen, sowie eine „Kontrolle der Kontrolle“ durch eine von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, in Absprache mit dem zuständigen Ministerium in Mainz, beauftragte Institution. Die Sanktionen reichen von Belehrungen über erhöhte Kontrollfrequenzen und Vertragsstrafen bis hin zu Ausschlüssen. Die Liste der akkreditierten Kontrollstellen finden Sie nebenstehend.
Obst und Gemüse (inklusive Zwiebeln und Kartoffeln):
- Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V.
- Marktvereinigung Rhein-Main-Pfalz für Obst und Gemüse e. V.
- suscoa GmbH
Eier:
- Abcert AG, 73728 Essingen,
- ACG Agrar-Controll GmbH, 47809 Krefeld,
- ADIA-Zert GmbH, 70180 Stuttgart,
- QAL-GmbH, 85256 Vierkirchen
Dokumente und Formulare
- Anlage_2_Zeichensatzung_QZRP
- Datenschutzhinweise_Lizenzvertrag_QZRP 2023
- Datenschutzhinweise_Teilnahmevereinbarung_QZRP 2023
- Datenschutzhinweise_Zeichennutzungsvertrag_QZRP 2023
- Lizenzvertrag_QZRP 2023
- Programmbestimmungen_QZRP 2023
- QZRP-Logo
- Ereignisfallblatt_QZRP 2023
- QZRP_Experten_Produktbeiraete 2019
- QZRP__moegliche_Produktbereiche
- schematischer_Aufbau_QZRP 2018
- Teilnahmevereinbarung__QZRP_Tier 2023
- Teilnahmevereinbarung_QZRP_Pflanze 2023
- Vereinbarung_Dienstleistungen_QZBW_2021
- Zeichennutzungsvertrag_QZRP 2023