In der Novelle der Preisangabenverordnung, die am 28. Mai 2022 in Kraft getreten ist, werden Ausnahmen bei den Regelungen zur Grundpreisangabe für Direktvermarkter und Weingüter präzisiert. Sprach die alte Preisangabenverordnung noch allgemein von kleinen Direktvermarktern, so erfolgt nun eine Konkretisierung, die auch Winzerbetriebe und Imker umfasst.
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