Landwirtschaftskammerbeitrag
Wer hat den Kammerbeitrag zu zahlen?
Beitragspflichtig sind alle Personen, die mindestens ein Grundstück der Land- oder Forstwirtschaft besitzen (= Schuldner der Grundsteuer). Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (agrarisch – für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude). Die Beitragsschuld entsteht mit der Grundsteuerschuld (Grundsteuer A).
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrieb oder Teile des Betriebs selbst bewirtschaftet oder anderen zur Nutzung überlassen beziehungsweise ganz eingestellt werden. Der Eigentümer oder der Nießbraucher kann dann etwa vom Pächter die Erstattung des Beitrages verlangen, sofern im Pachtvertrag nichts anderes vereinbart ist (vgl. § 17 LWKG).
Beiträge werden von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Die genauen Regelungen sind dem Bewertungsgesetz zu entnehmen. In besonderen Fällen kann eine Befreiung von der Grundsteuer vorliegen. Befreit von der Grundsteuer ist unter anderem der Grundbesitz der öffentlichen Hand sowie Grundbesitz, der durch das Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke genutzt wird. Gleiches gilt unter anderem für Religionsgemeinschaften und Grundbesitz der Wissenschaft sowie Krankenanstalten. Ebenfalls befreit von der in Deutschland geltenden Grundsteuer sind Grundstücke, die einem unmittelbaren mildtätigen Zweck dienen.
Im vergangenen Jahr beschlossen, jetzt in Kraft getreten: Der Hebesatz zum Kammerbeitrag steigt von 113 auf 123 Prozent.
Im Rahmen der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 7. April 2022 beschlossen die Mitglieder die Erhöhung des Kammerbeitrages: Der Hebesatz steigt von 113 Prozent auf 123 Prozent, was Mehreinnahmen von rund 600.000 Euro entspricht. Die Erhöhung trat zum Jahresbeginn 2023 in Kraft. „Das war notwendig geworden, weil wir bei der Erfüllung unserer Aufgaben mit stets steigenden Kosten konfrontiert werden und keine Rücklagen mehr haben, die die Mehrkosten decken könnten“, erklärt Kammerdirektor Dr. Markus Heil. Die Abstimmung erfolgte einstimmig und ohne Diskussionsbedarf.