Weininformationsportal (WIP)
Bitte füllen Sie den Registrierungsantrag aus und senden Ihn unterschrieben per Post oder Fax an die im Antrag (oder rechts) angegebene Adresse / Faxnummer. Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post Ihre Benutzerkennung sowie Ihr Passwort für den Zugang zum WIP. Achten Sie bitte auf ein vollständiges Ausfüllen, damit keine Nachfragen nötig sind..
Zu beachten ist, dass - neben der Unterschrift - die richtige Betriebsnummer, der Vor- und Zuname sowie die Emailadresse der nutzungsberechtigten Person angegeben wird.
Je nach Berechtigung und Meldetermin haben Sie zur Zeit Zugriff auf:
- Rebflächen laut EU-Weinbaukartei: Ansicht und Datenexport (mit Kartenanzeige zu jedem Flurstück)
- Wiederbepflanzungsrechte Ansicht und Ausdruck der Mitteilung
- Pflanzgenehmigungen - Ansicht
- Antrag auf Genehmigung der Wiederbepflanzung - Unterstützendes Ausfüllen und Online-Abgabe
- Antrag auf Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen - Unterstützendes Ausfüllen und Online-Abgabe
- Vermarktungsrechte: Ansicht und Datenexport
- GHE-Meldung - Unterstützendes Ausfüllen und Online-Abgabe
- Meldung der Wein- und Traubenmostbestände: Unterstützendes Ausfüllen und Online-Abgabe
- Meldung der oenologischen Verfahren: Unterstützendes Ausfüllen und Online-Abgabe
- Traubenerntemeldung, Weinerzeugungsmeldung und Lieferantenverzeichnis: Unterstützendes Ausfüllen und Online-Abgabe
In Kürze wird auch die Abgabe der Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung unterstützend ausgefüllt und Online übermittelbar sein.
- Qualitätsprüfung: Antragsübersicht Ihrer Anstellungen und Datenexport und Anzeige der Anträge im Eilverfahren
- Wein- und Sektprämierung: Unterstützendes Ausfüllen und Ausdruck des Anmeldeformulars (s. Druckersymbol in der Antragsübersicht der Qualitätsprüfung) und Übersicht über die in einem Prämierungsjahr erzielten Erfolge
Förderung im Rahmen der Umstrukturierungsbeihilfe:
- Antrag auf Umstrukturierungsbeihilfe Teil 1, Teil 2 und Fertigstellungsmeldung: Unterstützendes Ausfüllen (diese Anträge werden an die zuständige Kreisverwaltung übermittelt; Sie müssen sie jeweils ausdrucken, gegebenenfalls mit Skizzen vervollständigen, unterschreiben und bei Ihrer Kreisverwaltung fristgerecht abgeben)