EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung - Aktueller Hinweis: Aufgrund der allgemeingültigen Einschränkungen im Hinblick auf die Bekämpfung des CORONA-Virus bitten wir folgende Empfehlungen zu beachten:
- Da die Dienststellen der Landwirtschaftskammer aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen sind, kann eine Beratung vor der Abgabe der Meldung nur telefonisch und in Einzelfällen nur nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer erfolgen.
- Aufgrund der derzeit eingeschränkten Betretungsmöglichkeiten aller beteiligten Verwaltungen kann nicht gewährleistet werden, dass bei einer persönlichen Abgabe der Meldung diese unmittelbar durch die zuständige Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder die Landwirtschaftskammer mit einem Eingangsstempel auf dem Belegexemplar versehen werden kann.
- Wir empfehlen daher die Änderungsmeldung zur Weinbaukartei direkt an die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer entweder auf dem Postweg zuzusenden oder in deren Briefkasten einzuwerfen. Bitte legen Sie einen frankierten Rückumschlag bei, damit das Doppel abgestempelt und zurückgeschickt werden kann. Dies gilt insbesondere für diejenigen Betriebe, die bei der Umstrukturierungsförderung der Kreisverwaltung teilnehmen. Falls kein frankierter Rückumschlag beiliegt, wird das mit dem Eingangsstempel versehene Belegexemplar durch die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer für Sie aufbewahrt. Dies gilt auch für diejenigen Änderungsmeldungen, die bei den Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen eingeworfen und durch diese an die Landwirtschaftskammer weitergeleitet wurden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Weinbaukartei
Die EU-Weinbaukartei ist erstellt, um die Angaben über das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung zu erhalten. In der Betriebs- und Produktionskartei werden Angaben über die Struktur und die Erzeugung der einzelnen Betriebe, die Angaben der Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen einbezogen. Diese Daten werden jährlich über ausgegebene Meldeunterlagen aktualisiert und überprüft. Rodungen, die daraus entstandenen Rechte auf Wiederbepflanzung und deren rechtmäßige Nutzung/Übertragung werden in eine Pflanzrechtedatei aufgenommen und verwaltet. Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen sowie die Bestandsmeldungen werden betriebsbezogen in der Weinbaukartei jährlich erfasst und verwaltet. Die flächenbezogenen Angaben, wie Rodung, Wieder- und Neubepflanzungen werden im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen der EU und des Landes in einer Vorortkontrolle vollständig überprüft. Bei Bedarf sind die exakten Hangneigungen der einzelnen Flurstücke im Zusammenhang mit der Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten aus Steillagen zu ermitteln.
Mit der Abgrenzung des Rebgeländes wird eine Abrundung des Weinbergsgeländes und eine Trennung zwischen langfristig zu erhaltendem Weinbergsgelände und sonstigen Rebflächen vorgenommen. Denn Ziel ist die Erhaltung eines geschlossenen Rebgeländes sowie der traditionellen Kulturlandschaft mit entsprechender Infrastruktur zu sichern und die Planungen der Städte und Gemeinden sowie der Betriebe zu erleichtern. Dazu gehört auch die Abgrenzung von Förderflächen insbesondere im Steilhang. Abgrenzungsvorschläge erarbeiten federführend die Städte und Gemeinden. Die Landwirtschaftskammer prüft anschließend diese Vorschläge. Die weinbaulichen Fachinformationen werden abschließend in einem geographischen Informationssystem (GIS) mit der Darstellung in speziellen Fachschalen aufgenommen
Bekanntmachungstexte zur Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2020
Im April stellt die Landwirtschaftskammer allen Winzern einen Auszug aus der EU-Weinbaukartei zu. Er dient als Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung und muss bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abgegeben werden. Wegen der besonderen Bedeutung der EU-Weinbaukartei als Grundlage für die Weinvermarktung bitten wir die zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen, weitere Informationen zum Meldevorgang durch den unten stehenden Vordruck bekannt zu machen. Kosten für die Veröffentlichung können leider nicht übernommen werden.