Die berufsständische Selbstverwaltung der Bauern, Winzer, Gärtner und Forstleute
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine berufsständische Selbstverwaltung in der Organisationsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist errichtet durch ein Landesgesetz (LwKG) aus dem Jahr 1970, durch das die bis dahin bestehenden regionalen Kammern in eine Landwirtschaftskammer für ganz Rheinland-Pfalz zusammengeführt wurden.
Ihr Zuständigkeitsbereich umfaßt die Betriebe des Ackerbaus, der Grünlandwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus, der Fischerei- und Forstwirtschaft. In der Landwirtschaftskammer bilden gewählte Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien. Landwirte und Landfrauen, Winzer, Gärtner und Forstleute bestimmen hierin über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Oberstes Beschlussorgan ist die Vollversammlung mit 80 Mitgliedern.
Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer werden von rund 260 hauptamtlichen Mitarbeitern ausgeführt.
- 48 Inhabern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- 9 mitarbeitenden Familienangehörigen
- 7 hauptberuflichen Arbeitnehmern
- 16 Vertretern landwirtschaftlicher Organisationen und Fachrichtungen.
Die Vollversammlung wird auf sechs Jahre gewählt und ihre Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie beschließt über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie bestimmt die Richtlinien, nach denen die Geschäfte der Landwirtschaftskammer zu führen sind und überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse.
Eine aktuelle Übersicht der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Vollversammlung finden Sie hier >>>
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern und acht weiteren Mitgliedern der Vollversammlung. Er wird für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der Vollversammlung gewählt.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Landwirtschaftskammer. Er führt die Beschlüsse der Vollversammlung aus und beschließt in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, die Hauptsatzung oder durch Beschlüsse der Vollversammlung dieser oder dem Präsidenten vorbehalten sind.
Der Vorstand wählt den Direktor der Landwirtschaftskammer und schlägt ihn der Vollversammlung zur Bestätigung vor. Der Vorstand unterrichtet die Aufsichtsbehörde über die jeweilige Zusammensetzung der Vollversammlung, des Vorstandes und über die Beschlüsse der Vollversammlung.
Mitglieder des Vorstandes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (9. Wahlperiode 2017 - 2023):
Präsident:
Ökonomierat Norbert Schindler, Bobenheim am Berg
1. Vizepräsident:
Ökonomierat Heribert Metternich, Arnshöfen
2. Vizepräsident:
Ökonomierat Michael Horper, Üttfeld
Vertreterin der mitarbeitenden Familienangehörigen:
Brigitte Christoffel, Matzenbach
Vertreter der Arbeitnehmer:
Matthias Weber, Birken-Honigsessen
Weitere Vorstandsmitglieder:
Rita Lanius Heck, Oberwesel
Ökonomierat Eberhard Hartelt, Göllheim
Reinhold Hörner, Hochstadt
Walter Clüsserath, Pölich
Ingo Steitz, Badenheim
Harald Schneider, Heidweiler
Eine Vorstellung der Vorstandsmitglieder finden Sie hier >>>
Dr. Markus Heil, Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz © LWK RLP
Der Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz führt nach Weisung des Vorstandes die laufenden Geschäfte der Landwirtschaftskammer. Er wird als Beamter auf Zeit bestellt und seine Amtszeit beträgt 10 Jahre, wobei Wiederwahl und -bestellung zulässig sind. Zum 1. April 2002 hat der Direktor der Landwirtschaftskammer im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen die Geschäftsführung der Wiederaufbaukasse übernommen.
Sekretariat: Iris Karst
Telefon: 0671 / 793-175 - Telefax: 0671 / 793-199
E-Mail: info(at)lwk-rlp.de