Wollen Sie Ihren Betrieb weiterentwickeln? Planen Sie eine Investition? Möchten Sie in einen Betrieb mit einsteigen oder übernehmen?
Das kompetente Team der Beraterinnen und Berater im Bereich der Investitionsförderung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unterstützt Sie und hilft Ihnen, die staatliche Investitionsförderung optimal zu nutzen.
Das Aufgabenspektrum der Beraterinnen und Berater konzentriert sich zunächst auf die folgenden Punkte:
- Beratung über die aktuellen Förderkonditionen
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen
- Ausarbeitung des Investitionskonzeptes
Es gibt vielfältige investive und nicht-investive Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche, weinbauliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen. Diese umfassen u.a. die folgenden Bereiche:
- Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Neubau, Umbau, Ausbau und Erwerb von Wirtschaftsgebäuden
- Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der Innenwirtschaft
- Erstmalige Niederlassung
- Miteinstieg in das Unternehmen oder Übernahme des Unternehmens (mit oder ohne familiäre Bindung)
- Betriebsneugründung
- Kauf von Spezialmaschinen in der Außenwirtschaft
- Mechanisierungssysteme in Steillagenweinbau
- Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau
- Extensive Bodenbewirtschaftung
- Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
- globale Positionierungssysteme auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen
Fachübergreifende Beratung für beste Resultate:
Um bei weitreichenden Investitionen den Überblick zu behalten, empfehlen unsere Beraterinnen und Berater oft von Anfang an eine Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten für Bau und Technik (bauliche Lösungsfindung zu kostengünstigen und praktikablen Konzepten).
Hinweis: Nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer ist die Unterstützung im Förderverfahren kostenpflichtig. An den Auswahlverfahren des DLR können nur bewilligungsreif geprüfte Anträge teilnehmen. Für vertiefende Fragen rund um die Förderprogramme, sowie zur Antragsbearbeitung wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Region zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (siehe rechts).
(keine Gewähr auf Vollständigkeit der Angaben dieser Seite)
Förderprogramme
(Stand: 28.09.2023)
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen:
- natürliche und juristische Personen mit Unternehmen der Landwirtschaft (unabhängig von der Rechtsform) im Sinne des Alterssicherungsgesetzes für Landwirte, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Einkommens- und Gewinngrenzen = Prosperität:
- Summe der positiven Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Einkommenssteuerbescheide darf bei maximal 200.000 € je Jahr pro Antragsteller oder Antragstellerin liegen
Fördervoraussetzungen:
- Nachweis der Ausbildung in einem grünen Beruf oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre (1 Jahr im vereinfachten Verfahren)
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der geplanten Investitionen
- Eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab Fertigstellung für Bauten und baulichen Anlagen, sowie von 5 Jahren ab Lieferung für Maschinen sowie technischen Einrichtungen und Geräte
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Kauf von lebendem Inventar oder Viehaufstockung aus eigener Nachzucht sowie Anlage von Dauerkulturen
- Kauf landwirtschaftlicher Flächen
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie Gesellschaftsanteilen
- Investitionen im Wohnhausbereich sowie in Büro-, Verwaltungs- und Sozialräume
- laufende Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistung (= eigene Arbeitsleistung)
- Maschinen- und Getreidelagerhallen (Ausnahme: Hochsilos)
- Biogasanlage und andere Anlagen, die eine Vergütung nach EEG erhalten
- Bereits begonnene Maßnahmen (Ausnahme: das Einholen der Baugenehmigung bei baulichen Vorhaben)
(Stand: 10.08.2023)
Im AFP können landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen für betriebsnotwendige Investitionen gefördert werden, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion). Damit soll in Rheinland-Pfalz eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft erhalten bleiben und unterstützt werden. In den Unternehmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
- Rationalisierung der Produktion und Senkung der Kosten
- Erhöhung der Wertschöpfung der betrieblichen Produktion
- Verbesserung des Verbraucher- Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes
Förderfähige Investitionen:
- Errichtung oder Modernisierung (Neubau, Umbau, Ausbau) und Erwerb von unbeweglichem Vermögen (betriebliche Wirtschaftsgebäude) einschließlich zugehöriger baulicher Anlagen (z. B. für die Lagerung von Dung, Futter und Erzeugnissen) sowie die Erschließungskosten
- Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der betrieblichen Innenwirtschaft
- Architektur- und Ingenieurleistungen
Umfang und Höhe der Förderung:
- Mindestinvestitionsvolumen 20.000 €
- maximal 5,0 Mio. € förderfähiges Investitionsvolumen je Unternehmen in der aktuellen Förderperiode (FISU inbegriffen)
- 40 % Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen
- 20 % Fördersatz für tiergerechte Haltungsverfahren sowie sonstige förderungsfähige Vorhaben zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich Erschließungskosten
Junglandwirte/Junglandwirtinnen Bonus:
- 10 % zusätzlich und einmalig für Junglandwirte und Junglandwirtinnen, jedoch höchstens 20.000 € je Person (Fördersatz darf insgesamt 40 % nicht überschreiten)
- Sie sind noch keine 40 Jahre alt (bei Entscheidung über Ihren Antrag)
- die Investition wird innerhalb von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Unternehmen durchgeführt
- der Arbeitsbedarf des/der Junglandwirts/Junglandwirtin beträgt mindestens 1,0 Arbeitskrafteinheiten (AK)
- ist der Bonus in Anspruch genommen worden, so kann nach mehr als 15 Jahren (Vorgeneration) der Bonus erneut beantragt werden, wenn die vorherigen Punkte zutreffen
(Stand: 10.08.2023)
Zur Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung soll die Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen durch Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik unterstützt werden. Die Förderung hilft bei der Beschleunigung der umweltschonenden Ausrichtung von Betrieben, sowie bei der Einführung und Anwendung neuer digitaler Techniken in landwirtschaftlichen Betrieben. Durch die Förderung entsprechender Betriebe soll dem Schutze der Kulturlandschaft gedient werden.
Förderfähige Investitionen:
- Maschinen und Geräte für den Einsatz im Steillagenweinbau
- Mechanische Unkrautbekämpfung im Steillagenweinbau
- Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau
- Maschinen und Geräte zur extensiven Bodenbewirtschaftung
- Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Sonstige ökologische Umweltinvestitionen
- Ausnahme: Investitionen, die in der GMOWi gefördert werden
Umfang und Höhe der Förderung:
- Mindestinvestitionsvolumen 5.000 €
- 40 % Fördersatz
- maximal 5,0 Mio. € förderfähiges Investitionsvolumen je Unternehmen in der aktuellen Förderperiode (AFP inbegriffen)
Förderverpflichtungen:
- Die für die Spurgenauigkeit, gemäß Bestimmungszweck von geförderten GNSS-Systemen, notwendige Software in Form von Updates/Upgrades/Freischaltungen von Zusatzfunktionen ist für die Dauer der Zweckbindungsfrist zu beschaffen
- Einsatz der Maschinensysteme zur Bewirtschaftung von Rebflächen einschließlich Zusatzgeräten in den amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen
(Stand: 10.08.2023)
In diesem Programm können Weinbaubetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung Förderanträge stellen. Das Team von der Landwirtschaftskammer berät und unterstützt nur Weinbaubetriebe bei der Antragstellung. Für alle anderen genannten Zusammenschlüsse und Unternehmen gelten andere Anforderungen. Untenstehende Informationen gelten somit nur für Weinbaubetriebe.
Die GMOWi ist in zwei Förderbereiche unterteilt. Teilbereich 1 beinhaltet die bisherige Förderung in materielle und immaterielle Investitionen für Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe und Weinerzeuger erhöhen sollen. Teilbereich 2 beinhaltet technische Investitionen (nach Positivliste), durch die Umweltaspekte in Weinbausystemen wie Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung oder Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt verbessert werden.
Förderfähige Investitionen:
- Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der betrieblichen Innenwirtschaft
- Errichtung und Erwerb von Gebäuden, die unmittelbar der Erzeugung und Vermarktung von Wein dienen
- Kosten der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Techniken
Fördervoraussetzungen:
- Fristgerechte Abgabe der letzten beiden Meldungen "Wein- und Traubenmostbestände" und "Traubenernte und Weinerzeugung"
- Führung einer Weinbehältnisliste bei Investitionen in Tanks
Umfang und Höhe der Förderung:
- Mindestinvestitionsvolumen 10.000 € bei Technik
- Mindestinvestitionsvolumen 30.000 € bei baulichen Maßnahmen
- 25 % Fördersatz, wenn Prosperitätsgrenze eingehalten wird
- 15 % Fördersatz, wenn Prosperitätsgrenze überschritten wird
- 5 % zusätzlich, wenn in Teilbereich 2 investiert wird (nach Positivliste)
- maximal 3,0 Mio. € förderfähiges Investitionsvolumen je Unternehmen in der aktuellen Förderperiode
(Stand: 10.08.2023)
In diesem Programm können Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Jungwinzerinnen und Jungwinzer sowie Jungforstwirtinnen und Jungforstwirte bei Erstniederlassung mit Leitung des Betriebes einen Förderantrag stellen.
Fördervoraussetzungen:
- Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die Betriebsleitung innehaben und bei Gesellschaften mindestens 51 % der Anteile halten
- der Arbeitsbedarf der Antragstellerin oder des Antragstellers muss mindestens 2.100 h im Jahr ausmachen
- vorliegen eines Abschlusses eines „grünen“ Berufes
- zum Zeitpunkt der vollständigen Vorlage des Antrags darf das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
- Antragsstellung innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung
Umfang und Höhe der Förderung:
- Pauschale von 45.000 € (ausgezahlt in 3 Jahren à 15.000 €)
- einmalige Förderung einer Antragstellerin oder eines Antragstellers und eines Unternehmens