Meldeverpflichtung zur Traubenernte und Weinerzeugung
Die Meldeverpflichtungen zur Traubenernte und Weinerzeugung unterscheiden sich nach
Die eigenen Erzeugnisse sind in der Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung aufzuführen. Zugekaufte und übernommene Erzeugnisse sind hingegen in der Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung einzutragen. Ergänzend ist für fremde Erzeugnisse das Lieferantenverzeichnis auszufüllen.
Hinweis: Alle gemeldeten Daten zur Traubenernte und Weinerzeugung sind ab der Ernte 2010 Bestandteil der Hektarertragsregelung