Rebflächen
In der Weinbaukartei werden alle bestockten und unbestockten Rebflächen Ihres Betriebes geführt. Diese bilden die Grundlage für die Hektarertragsregelung. Einmal jährlich zum 31. Mai sind Änderungen an Ihren Flächen der Landwirtschaftskammer zu melden. Gleichzeitig werden die Daten für verschiedene Auswertungen des Statistischen Landesamtes herangezogen. Weiterhin hält die Landwirtschaftskammer Informationen zu Wiederbepflanzungsrechten, Lagen und Anbauregelung für Sie bereit.