Qualitätsprüfung
Seit 1971 führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit für das Land die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jährlich werden in den verschiedenen Weinbauämtern und Dienststellen bis zu 120.000 unterschiedliche Partien geprüft. Voraussetzungen zur Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein und Schaumwein Die Kennzeichnung von Wein, Schaumwein und Perlwein als Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b.A.) oder Qualitätsperlwein b.A. setzt den erfolgreichen Abschluss der Amtlichen Qualitätsprüfung und die Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.) voraus.
Landesprämierung für Wein und Sekt
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitätsweine, Prädikatsweine und Qualitätsschaumweine b.A. (Sekte b.A.) veranstaltet die Landwirtschaftskammer jährlich die Landesprämierung für Wein und Sekt. Es ist der mit Abstand größte Wettbewerb dieser Art, zu dem jedes Jahr von rd.1.600 Betrieben bis zu 19.000 Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten vorgestellt werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft den Sachverständigenkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der Sensorik besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen.