Die Hektarertragsregelung in Rheinland-Pfalz
Um die Qualität der Weine zu erhalten und übermäßige Erträge zu vermeiden, die zu Marktstörungen führen können, verlangt das Gemeinschaftsrecht Hektarhöchsterträge festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch die Landesregierung. Der Landwirtschaftskammer ist die Aufgabe übertragen, die Einhaltung der Hektarertragsregelungen aufgrund der Daten in der Weinbaukartei, der Amtlichen Qualitätsweinprüfung und der Begleitdokumente sicher zu stellen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die durch Mengenmehrungen bei der Verarbeitung von Trauben und Traubenmost entstehen, werden ab der Ernte 2010 auch Betriebe in die Hektarertragsregelung einbezogen, die Weintrauben, Traubenmost oder teilweise gegorenen Traubenmost übernehmen.
Grundsätze für die Durchführung der Hektarertragsregelung in Rheinland-Pfalz:
- Berechnung der Bezugsrebfläche
- Festlegung der Hektarerträge
- Berechnung der Vermarktungsmenge
- Meldeverpflichtungen
- Sonderregelungen für Erzeugerzusammenschlüsse