Die Ausbildung zum/ zur Revierjäger/-in
Der Arbeitsplatz der Revierjäger/-innen ist der Lebensraum der Wildtiere. Der Beruf gehört zu den ältesten überhaupt, ist aber mit der Zeit überaus vielseitig und anspruchsvoll geworden. Das Aufspüren, Erlegen und Verarbeiten von Wild ist heute eine Tätigkeit von vielen. Revierjäger/-innen schaffen die Voraussetzungen für einen naturnahen Wald- und Landbau mit biologisch nachhaltigem Wildbestand.
Revierjäger lernen ...
- die Bewirtschaftung der Lebensräume des Wildes und die Ausübung der Jagd
- das Hegen des Wildes
- den Bau jagdbetrieblicher Einrichtungen
- Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen bei Wildkrankheiten
- das Verhüten und Ermitteln von Wildschäden
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- den Umgang mit Jagdwaffen und -geräten
- Haltung und Führung von Jagdhunden
- Bewerber sollten sich für Natur- und Umweltschutz interessieren, körperlich fit sein und gerne im Freien arbeiten. Wichtig sind Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln. Die meisten Ausbildungsbetrieben setzen vorhandenen Führerschein und Jagdschein voraus.
- Durch ein Praktikum vor der Ausbildung können sie feststellen, ob der Beruf der Richtige für sie ist
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Das erste Ausbildungsjahr findet in Form einer Bundesfachklasse in der Berufsschule Northeim/Niedersachsen statt. Der Unterricht wird ergänzt durch Praktika in Betrieben. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt die praktische Ausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben.
- Revierjagdmeister /-in
- Fachagrarwirt/-in (z.B. Baumpflege, Baumsanierung)
- Staatlich geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Techniker/-in im Bereich Umweltschutz
Beschäftigung findet sich in eng begrenztem Umfang in großen Pacht- und Eigenjagdrevieren, in Lehr- und Versuchsrevieren von Landesjagdverbänden und Hegegemeinschaften, in Schutzgebieten und bei Behörden.
Revierjagdmeister / in
Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen zum Revierjagdmeister / zur Revierjagdmeisterin werden in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Weitere Informationen können Sie jedoch bei uns oder der Landwirtschaftskammer Hannover erhalten.
- Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 28. Dezember 1982, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2020) >>>