Staatsehrenpreis- und Ehrenpreisträger
Besonders herausragende betriebliche Leistungen bei der Wein- und Sektprämierung werden mit Ehrenpreisen belohnt. Zur Verleihung kommen:
- Staatsehrenpreise des Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ehrenpreise der oberen Kommunalkörperschaften, Kreisen und Städten sowie den regionalen Spitzenverbänden der Wirtschaft.
Die Voraussetzungen für die Vergabe eines Ehrenpreises finden Sie unter Ziffer 7 der Prämierungsbestimmungen.
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