Um die Darstellung der Gesamtbetriebsleistung bei der Landesprämierung für Wein und Sekt zu verbessern, erhöht die Landwirtschaftskammer die Anforderungen für die Ehrenpreise.
Die Anforderungen an die Mindestanstellungen zur Verleihung von Ehrenpreisen wurden für die Region Rheinland-Nassau auf Initiative der Weinbauverbände Mosel und Mittelrhein zum Prämierungsjahr 2016/2017 geändert. Ziel ist die bessere Darstellung der Gesamtbetriebsleistung. Um sich für einen Ehrenpreise zu qualifizieren, müssen Betriebe mindestens einen festgelegten Anteil ihrer Traubenernte zur Prämierung angestellt haben. Diese Prozent-Anteile der Traubenernte wurden nun durchgängig über alle Betriebsgruppen um 15 Prozent-Punkte erhöht >>>