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Überflutung an der Ahr

Bauberater der LWK unterstützen bei den erforderlichen Gutachten und der Antragstellung - Die Leistungen der Landwirtschaftskammer sind in diesem Zuge, genau wie die Schäden selbst förderfähig! Die Frist zur Beantragung dieser Unterstützung, die zunächst bis zum 30.06.2023 angesetzt war, wurde in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe bis zum 31.12.2024 verlängert.

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Bei immer mehr neuen bzw. überarbeiteten Gesetzen und Verordnungen kann man als Landwirt oder Winzer leicht den Überblick verlieren. Mit dem GQS-Hofcheck steht Ihnen ein Hilfsmittel zur Verfügung, um Ihren Betrieb stets auf den aktuellen Stand zu überprüfen.

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