Infoblatt zur Hektarertragsregelung
Formblätter: Bestimmungen über den zulässigen Hektarertrag
Zusätzliche Vermarktungsrechte für momentan unbestockte Rebflächen in anerkannten Flurbereinigungsverfahren
Momentan nicht bestockte Rebflächen in Flurbereinigungsverfahren, für die geeignete Wiederbepflanzungsrechte im Betrieb vorliegen, können bei bestimmten Flurbereinigungsverfahren als Bezugsrebfläche geltend gemachte werden, wenn sie bei der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer gesondert bis spätestens 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres beantragt werden.