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Aktuelle Nachrichten

Der Wein der Woche 2021 Kalenderwoche 13 stammt vom Weingut Genheimer-Kiltz aus Gutenberg.

Die volle Punktzahl bei der Qualitätsweinprüfung, nämlich deren fünf, hat ein Spätburgunder von der Nahe erreicht: Das Weingut Genheimer-Kiltz aus Gutenberg nutzt die optimalen Voraussetzungen im steilen Weinberg, der mit rund 40 Jahre alten Reben bepflanzt ist. Das „Rotliegende“ in der Südwestlage hat dazu beigetragen, dass der Spätburgunder ein Volltreffer wurde.

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Beate Hilgert

Es ist ein einfaches Erfolgsrezept, das Beate Hilgert stets befolgt: „Was man tut, muss man auch mit Leidenschaft tun. Dann funktioniert es auch.“ Doch wessen Leidenschaft das Beherbergen von Gästen auf einem Bauernhof ist, der hat derzeit ebenso schlechte Karten wie alle anderen touristischen Einrichtungen auch.

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Tiere auf der Weide

Die Landwirtschaft befindet sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess, bei dem innovative und nachhaltige Nutzungs- und Wertschöpfungskonzepte gefragt sind. Hierzu ist jetzt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Ideenwettbewerb "Modellbetriebe Bioökonomie" in den Mittelgebirgen Deutschlands ausgeschrieben.

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Der Wein der Woche 2021 Kalenderwoche 12 stammt vom Weingut  Kurth aus Ahrweiler.

Ein Spätburgunder von der Ahr ist der Wein der Woche: Das Weingut Kurth aus Ahrweiler bei Bachem hat die Trauben aus der Lage Walporzheimer Alte Lay gelesen und den Wein 18 Monate im Barrique reifen lassen.

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Logo Wein@Dom 2021

Die Vorbereitungen für das Wein-Online-Event von Pfalzwein e.V. und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gehen in die entscheidende Phase: Ab sofort können Wein- und Pfalz-Fans Weinpakete für "Wein @Dom 2021" über den neu eingerichteten Onlineshop bestellen.

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Stahlfass für Wein anschließen

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet ab Juli 2021 wieder Vorbereitungslehrgänge für die Winzermeisterprüfung an. Die Lehrgänge finden, abhängig von der Teilnehmerzahl, sowohl in Alzey, in Wittlich als auch in Neustadt an der Weinstraße berufsbegleitend über zwei Jahre statt.

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Perlwein im Glas

Nach neuer Rechtsprechung, die vom BVerwG nun bestätigt wurde, ist die Bezeichnung eines Erzeugnisses als „Perlwein“, dem Kohlendioxid zugesetzt worden ist, das aus der Vergärung von anderen Mosten stammt, nicht mit den Vorgaben von Artikel 78 Absatz 2 i.V.m. Anhang VII Teil II Nr. 8 c) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vereinbar.

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