Hinweise zu Weinauslieferungen und Weinverkauf ab Hof

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück weist aufgrund vermehrter Rückfragen speziell zu Weinauslieferungen und Weinverkauf ab Hof auf einen Informationserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz (MWVLW) hin:

Weinauslieferungen sind nach Einschätzung des MWVLW grundsätzlich weiter möglich. Sinn und Zweck der Regelungen ist, die Verbreitung des Corona-Virus durch kontaktreduzierende Maßnahmen zu verhindern. Der Grundgedanke: das Aufeinandertreffen von Menschen möglichst zu reduzieren. Dies lässt sich – wenn Sie bei der Weinauslieferung die erforderlichen hygienisch angezeigten Maßnahmen ergreifen – gewährleisten.

Hinweis zu Proben beim Weinverkauf ab Hof: Hier hat es durch den Beschluss von Bund und Ländern vom 22. März 2020 aus Sicht des MWVLW eine Verschärfung gegeben. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet. Nach Erachtens des MWVLW sind Weinverkostungen hygienisch problematisch und somit nicht mehr zu rechtfertigen. Im Anhang finden Sie eine Handreichung des Gesundheitsministeriums zur Umsetzung kontaktreduzierter Maßnahmen in Geschäftslokalen (siehe Download am Seitenende).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der dynamischen Entwicklung diese Bewertung stets unter Vorbehalt und auf Basis der uns zum heutigen Tag zur Verfügung stehenden Informationen steht. Sobald wir neuere/weitere Informationen erhalten, werden wir Sie wieder informieren.

Quelle: DLR RNH