Seit 2017 ist in der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) und seit 2018 auch in der Technischen Regel TRwS 792 für JGS-Anlagen verankert, dass beim Bau von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) Bauprodukte mit bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen einzusetzen sind.
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