Bauproduktauswahl für JGS-Anlagen

Seit 2017 ist in der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) und seit 2018 auch in der Technischen Regel TRwS 792 für JGS-Anlagen verankert, dass beim Bau von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) Bauprodukte mit bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen einzusetzen sind.

Wo es zu Beginn schwierig war, passende Bauprodukte zu finden, ist mit der Zeit das Angebot stetig gewachsen. Es finden sich mittlerweile zu fast allen Bereichen entsprechende Produkte, um eine JGS-Anlage herstellen zu können. Bei den Instandsetzungssystemen ist dagegen noch Nachholbedarf.

Eine Liste der Produkte ist mittlerweile sehr übersichtlich beim dt. Institut für Bautechnik DIBT (www.dibt.de) abrufbar. Dort gibt es beim Anlagenbezogenen Gewässerschutz die Bereiche „Behälter, Rohre, Auffangwannen und Sicherheitseinrichtungen in … JGS- und Biogasanlagen“ und „Dichtkonstruktionen, Auskleidungen, Beschichtungs- und Fugenabdichtungssysteme in JGS- und Biogas-Anlagen“. Man gelangt darüber direkt zum konkreten Produkt einschl. des Herstellers, um dort dann ein Angebot – nach sorgfältiger Planung - einholen zu können.

Eine Übersicht wird zudem beispielsweise auch auf der Internetseite der Oberen Wasserbehörde Rheinland-Pfalz aktuell gehalten, gilt grundsätzlich aber bundesweit. Dort kann eine „Arbeitshilfe mit Bauprodukten für JGS und Biogasanlagen“ heruntergeladen werden (Suche: SGD Nord Materialien).

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Bauberater:innen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder die Kolleg:innen des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

 

Simone Hamann-Lahr

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz