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Aktuelle Nachrichten

Rechtsbestimmungen für gastronomische Angebote

Die Rechtsbestimmungen für gastronomische Angebote auf Bauern- und Winzerhöfen sind komplex. Betriebe, die eine Hofgastronomie jeglicher Art planen oder ihr bestehendes Angebot erweitern möchten, stehen häufig vor der Frage, welche Möglichkeiten sie aus rechtlicher Sicht haben. Eine Beratung durch verschiedene Referate der Landwirtschaftskammer gibt hier Sicherheit.

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Etwas Restgrünland, der Wunsch nach selbst erzeugtem Rindfleisch und natürlich der Bezug zu den Tieren sind für den einen oder anderen der Grund, sich Mutterkühe anzuschaffen. Dabei gibt es vieles zu beachten und man ist gut beraten, sich mit den Voraussetzungen und den mit der Tierhaltung verbundenen Notwendigkeiten vor dem Erwerb von Tieren zu beschäftigen.

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Im Rahmen des vergleichenden Mischfuttertests wurden im Zeitraum von Oktober bis Dezem-ber 2022 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Milchleistungsfutter I, II, III und IV geprüft. Der Test umfasste 17 Leistungsfutter für Milchkühe aus acht Herstellerwerken.

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Vize-Präsident Horper (links) und Klimaschutzministerin Eder (3. von rechts) beim Ortsbesuch in der Eifel.

Zusammen mit Ökonomierat Michael Horper, dem Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e. V., nahmen Klimaschutzministerin Katrin Eder und der Präsident des Landesamtes für Umwelt in Mainz, Dr. Frank Wissmann, an einem Geländetermin in der Eifel im Kreis Bernkastel-Wittlich teil, um sich über den Fortgang der Grünlandkartierung zu informieren.

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Prof. Dr. Peter Muß

Die Landwirtschaftskammer trauert um Prof. Dr. Peter Muß, der über viele Jahre hinweg das landwirtschaftliche Sachverständigenwesen der Kammer ehrenamtlich prägte. Prof. Muß ist im Alter von 86 Jahren verstorben.

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