Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Für die Zeit der Getreide- und Ölsaaternte sowie der Weintraubenlese 2023 wird es wieder Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot geben.

Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat mitgeteilt, dass Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit in Rheinland-Pfalz auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind. Sie bittet Ernte- und Autofahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.

„Wir möchten die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse sicherstellen und unseren Landwirten und Winzern die erforderliche Infrastruktur bieten, deshalb sind Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen notwendig“, sagte Schmitt.

Von Juni bis November ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben werden dann auch an den Wochenenden notwendig sein. Landwirtschaft- und Verkehrsministerin Schmitt setzt deshalb das Sonntagsfahrverbot für Erntetransporte in dieser Zeit aus.

Die Ausnahmegenehmigung in der Getreide- und Rapsernte gilt in der Zeit vom 2. Juli bis 10. September, für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 20. August bis 12. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten in der Zeit vom 6. August bis 17. September. Die Ferienreiseverordnung bleibt hiervon unberührt.

Schmitt bittet Verkehrsteilnehmer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verstärkt zu achten. Erntefahrzeuge wie beispielsweise Mähdrescher fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen mitunter falsch ein.