Wollen Sie Ihren Betrieb weiterentwickeln? Planen Sie eine Investition?
Das Aufgabenspektrum Ihres Beraters konzentriert sich zunächst auf die folgenden Punkte:
- Beratung über die aktuellen Förderkonditionen,
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen,
- Ausarbeitung des Investitionskonzeptes.
Das Förderspektrum für Investitionen in den landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gartenbaulichen Unternehmen ist sehr breit und umfasst u.a. die folgenden Bereiche:
- Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, z.B. Neubau, Umbau, Ausbau und Erwerb von Wirtschaftsgebäuden, Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der Innenwirtschaft; Um für eine Investition eine möglichst kostengünstige und zugleich gute bauliche Lösung zu finden, empfiehlt es sich, von Anfang an mit unseren Spezialisten für Bau- und Technik zusammenzuarbeiten;
- Aufnahme einer nichtlandwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeit, z.B. Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen, bäuerliche Gastronomie, bäuerliches Handwerk, Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung; Bevor man in einen außerlandwirtschaftlichen Betriebszweig investiert, gilt es, ein arbeitswirtschaftlich und finanziell tragfähiges Konzept zu entwickeln. Hierbei bieten unseren Fachberaterinnen für Einkommensalternativen kompetente Unterstützung an;
- Erstmalige Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, z.B. im Rahmen der Hofnachfolge;
- Kauf von Spezialmaschinen, z.B. Mechanisierungssysteme in Weinbausteillagen, Tunnelgeräte und sensorgesteuerte Geräte für den Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau, Zusatzgeräte zur bodennahen Flüssigmistausbringung, globale Positionierungssysteme auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Weitere Informationen sowie die Einzelheiten zu den unterschiedlichen Förderprogrammen finden Sie auch beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel >>>
Bei der Weininvestitionsförderung in Weinbaubetrieben gibt es darüber hinaus einige Besonderheiten zu beachten. Die Investitionsförderung nach der Gemeinsamen Weinmarktordnung (GMO-Wein) wird unterteilt in so genannte „kleine Investition und „große Investition. Nähere Einzelheiten finden Sie dazu auch hier >>>