Einweg-Kunstoffgeschirr wird verbannt
Das Produktionsverbot umfasst Einwegbesteck und –teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Lebensmittelbehälter aus PP (Polypropylen), PS (Polystyrol), EPS (Expendiertes Polystyrol), PLA (Biokunststoff - Polyactic Acid) und CPLA (Biokunststoff – Crystallised PLA) sowie Pappgeschirr, das mit Kunststoff beschichtet ist. Produkte aus XPS (Extrudiertes Polystyrol = Hartschaum-Dämmstoff) fallen nicht unter das Verbot.
Kunststoff-Getränkebecher sind weiterhin erlaubt, jedoch müssen sie vom Hersteller mit einem mehrfarbigen Piktogramm „Produkt enthält Kunststoff“ versehen sein. Dies kann übergangsweise auch mit einem Aufkleber erfolgen, ab 4. Juli 2022 muss die Kennzeichnung aufgedruckt sein. Vorhandene Getränkebecher ohne Kennzeichnung können noch aufgebraucht werden. Der Aufdruck muss übrigens auch auf Becher, die mit einer Kunststoffbeschichtung versehen sind.
Mehrweg-Alternativen in der Hofgastronomie
Als Antwort auf das Einwegverbot und geänderte Verbrauchererwartungen haben sich inzwischen einige Mehrweg-Poolsysteme für die Außerhaus-Gastronomie entwickelt (siehe Übersicht – erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit). Überwiegend stammen sie von Startup-Unternehmen. Solche Systeme tun sich allerdings weiter schwer und werden bisher hauptsächlich in städtischen Bereichen genutzt.
System | Rebowl | reCIRCLE | Vytal | Relevo | Tiffin Loop | Fair Cup | BoMo |
Internet | |||||||
Produkte | Bowl, Becher | Box, Becher | Box, Becher, Pizza, Sushi | Bowl, Becher | Box aus Edelstahl | Box, Becher, Trinkhalm | Box, Becher |
Ver-braucher | 5€ Pfand | 10€ Pfand | QR-Code | QR-Code | 15€ Pfand, bald QR-Code | 4€ Pfand | 10€ für erste Box |
Gastronom | Pfandsystem | Pfandsystem | Partner-App | Keine App | Pfandsystem | Pfandsystem | Tauschsystem |
Kosten | Monatl. Gebühr ca. 1€/Tag | 13,5 Ct. / Nutzung | 15-22 Ct. / Nutzung | 20-30 Ct. / Nutzung | 19,95 € /Monat + 15 €/Box | ab 13,50€/ Monat | Keine Gebühr |
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer wenden (EA@lwk-rlp.de).