Tierkennzeichnung

In der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 kommt es zu einigen Änderungen. Aus den Cross Compliance Auflagen und den Greeningmaßnahmen in der alten GAP ist nun die Konditionalität geworden.

Die Konditionalität setzt sich aus 9 GLÖZ-Standards und 11 Grundanforderungen an die Betriebe zusammen. Zum Erhalt der Einkommensgrundsicherung (vorher: Basisprämie) müssen die Betriebe diese Anforderungen der Konditionalität einhalten. Hier ergibt sich auch eine Veränderung hinsichtlich der Tierkennzeichnung.

Die bisher CC-relevante Tierkennzeichnung unterliegt 2023 nicht mehr der Konditionalität. Dennoch achten Sie bitte weiterhin auf eine vollständige Kennzeichnung Ihrer Herde mit einer zugelassenen Ohrmarke. Bei Verlust oder Unlesbarkeit einer Ohrmarke ist unverzüglich eine zugelassene Ersatzohrmarke zu beantragen und einzuziehen. Es ist davon auszugehen, dass ein geringer Prozentsatz der Antragsteller/innen der gekoppelten Tierprämie einer systematischen Kontrolle (z.B. nach Viehverkehrsverordnung) unterliegen wird. In diesem Fall wird die Tierkennzeichnung wieder relevant sein.