Radwege auf Wirtschaftswegen: Leitfaden für ein gutes Miteinander

Die gleichzeitige Nutzung eines Wirtschaftsweges als Radweg birgt jede Menge Konfliktpotenzial. Um Nutzern, aber auch Planern die wichtigsten Punkte rund um dieses Thema zu verdeutlichen, hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Leitfaden entworfen.

„Aufgrund der dargestellten Erkenntnisse sind Radwege auf Wirtschaftswegen schwer in Einklang zu bringen“, heißt es im Leitfaden, der empfiehlt: Um zukünftig der Problematik Radwege auf Wirtschaftswegen zu begegnen und akzeptable Lösungsansätze für ein gutes Miteinander zu finden, sind aus landwirtschaftlicher Sicht folgende Schritte notwendig bzw. folgende Bedingungen einzuhalten: 

  1. Bei allen Radwegeplanungen auf landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen ist die berufsständische Vertretung der Landwirtschaft als auch die örtliche Landwirtschaft frühzeitig einzubinden. 
  2. Die landwirtschaftliche Betroffenheit ist zu ermitteln und einvernehmliche Lösungsansätze zu erarbeiten. 
  3. Je nach Bedeutung der Wege sind für landwirtschaftliche Wirtschaftswege, die als Radwege für den Tourismus- und Alltagsradverkehr genutzt werden sollen, ein ausreichender Verkehrsraum und ein entsprechender Unterbau, der den Erfordernissen des landwirtschaftlichen Verkehrs gerecht wird, herzustellen. 
  4. Aufgrund der Nutzungsfrequenz und der Bedeutung für den Radverkehr sind Pendlerradrouten auf Wirtschaftswegen nicht realisierbar, denn sie müssten eine Breite von 6,5 m aufweisen. Eine Trennung der Wegeführung ist daher unumgänglich. 
  5. Alltags- und touristisch genutzte Radwege auf Wirtschaftswegen erfordern einen erhöhten Unterhaltungsaufwand und eine erhöhte Verkehrssicherheit. Die erhöhten Kosten dürfen nicht aus dem Wirtschaftswegehaushalt finanziert werden.
  6. Es wird ein grundsätzlicher Regelungsbedarf bzgl. der zukünftigen Finanzierung der erhöhten Unterhaltungskosten gesehen. 
  7. Eindeutige rechtliche Regelungen zur Verkehrssicherheit sind zu treffen. Eine „nicht amtliche Beschilderung“, die auf das verträgliche Miteinander im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme hinweist, ersetzt verbindliche Regelungen nicht.

Der vollständige Leitfaden ist auf dieser Seite abrufbar.