Kennen Sie Ihren Unternehmerlohn?

Was kann der Gewinn leisten?

Haben Sie sich am Ende Ihres Jahresabschlusses schon mal überlegt, was Sie als Betriebsleiter und ihre nicht-entlohnten Familien Arbeitskräfte verdient haben? In der Familie geht das Thema schnell unter, weil ja alles in eine Kasse fließt. Aber haben Sie überhaupt einen ausreichenden Gewinn erwirtschaftet? Der Gewinn sollte u. a. zur Entlohnung des Betriebsleiters und der Familien Arbeitskräfte dienen. Der aktuelle Grundlohn für die Betriebsleitung, welcher vom BMEL bundeseinheitlich für Landwirtschaft und Weinbau ermittelt wurde, beträgt für das Wirtschaftsjahr 2022/23 38.550 € je Voll-AK. Der Lohnansatz bzw. Richtwert für nicht entlohnte Arbeitskräfte beträgt im WJ 2022/23 30.159 € je Voll-AK.

Der Betriebsleitungs-Zuschlag errechnet sich wie folgt:

3,17 €

x

ha

Landfläche

+ 0,93 €

x

Bilanzvermögen

+ 2,21 €

x

Umsatzerlöse

– 227,00 €

x

Arbeitskraft

 

Das ist aber noch nicht alles, was der Gewinn leisten sollte. Nach Abzug der Entlohnung sollte noch ein Teil für zusätzliches Eigenkapital übrig bleiben und für die Abzahlung der Tilgungen. Ist dann noch genügend Liquidität vorhanden, um Rücklagen zu bilden und Neuinvestitionen zu tätigen?

Wenn Sie sich diese Fragen stellen, dann helfen wir Ihnen in der Beratung für Betriebswirtschaft gerne weiter.