Aktueller Wolfsmanagementplan vorgestellt

Pressekonferenz zur Vorstellung des aktuellen Wolfsmanagementplans mit Umweltministerin Katrin Eder.

Am 23. August 2023 hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder den überabeiteten Managementplan Wolf in Mainz vorgestellt.

Durch die im neuen Managementplan enthaltene, neue Regelung bei der Ausweisung von Präventionsgebieten wurde eine Erweiterung des Präventionsgebiets Westerwald vorgenommen.

Betroffen von der Erweiterung sind Teile der Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz. Als neue Grenze des Präventionsgebiets Westerwald dient ab sofort die Autobahn A61 und nicht mehr wie zuvor der Rhein. Eine Karte zur Veranschaulichung finden Sie auf der Homepage des KluWo (Kompetenzzentrums Luchs und Wolf) Landesforsten Rheinland-Pfalz | Präventionsgebiete Wolf | Willkommen in Rheinland-Pfalz (rlp.de).

Die Tierhaltenden der förderfähigen Nutztierarten (Schafe/Ziegen, Gehegewild, Lamas/Alpakas, untereinjährige Rinder, untereinjährige Pferdeartige (Pferde/Esel)), die sich durch die Erweiterung nun innerhalb des Präventionsgebiets befinden oder Flächen innerhalb des Präventionsgebiets beweiden, können somit einen Antrag auf Herdenschutzförderung beim KluWo stellen. Eine vorherige Beratung durch das KluWo (Tel. 06131/884 268 180) wird ausdrücklich empfohlen. Informationen zum Förderantrag, das Antragsdokument und Infos zum Verfahren finden Sie auf der Seite des KluWo (Landesforsten Rheinland-Pfalz | Herdenschutz und Prävention | Willkommen in Rheinland-Pfalz (rlp.de)).

Bei einer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des aktuellen Wolfsmanagementplan sagte Umweltministerin Katrin Eder: "Effektiver Herdenschutz durch Zäune und Herdenschutzhunde und durch die gute Zusammenarbeit mit Tierhalterinnen und Tierhaltern zeigen, dass Konfliktpotenziale weiter reduziert und die Herden vor dem Wolf und der Wolf vor dem Menschen geschützt werden konnte. Dieser Erfolg ist auch die Erfolgsgeschichte des KLUWO, dass seit dem Oktober 2021 den Herdenschutz vorantreibt“. Sie betonte auch, dass man in Rheinland-Pfalz noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht habe.

Der Wolfsmanagementplan sei die Bedienungsanleitung für den Umgang mit dem Wolf und fuße auf dem Bundesnaturschutzgesetz und den wissenschaftlichen Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz. Seit der ersten Fassung des Managementplans und dem ersten Wolfsriss in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 haben sich hier aufgrund der Bestandsentwicklung und Erfahrungen mit dem Wolf Neuerungen ergeben, informierte die Ministerin:

1. Ab sofort können Präventionsgebiete leichter ausgewiesen werden. Während bislang Naturraumgrenzen maßgeblich für die Ausweisung eines Präventionsgebietes zu Grunde gelegt wurden, zählt fortan ein Radius von 30 Kilometern rund um einen Wolfsnachweis.

Zudem verkürzt sich der Zeitraum von bislang sechs auf nunmehr drei Monate, in denen es Wolfsnachweise, etwa durch Kotfunde, geben muss, damit ein Gebiet zum Präventionsgebiet ausgewiesen werden kann.

Bislang gibt es sechs Präventionsgebiete:

Seit Ende Mai 2018 das Präventionsgebiet Westerwald

Seit September 2019 das Präventionsgebiet der Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau

Seit November 2020 das Präventionsgebiet Westeifel (Inklusion der VGs Prüm & Gerolstein)

Seit März 2021 das Präventionsgebiet Taunus

2. fallen auch Beweiderinnen und Beweider in Naturschutzprojekten, die vom Land gefördert werden, unter die Regelungen eines Präventionsgebietes. Das bedeutet, auch sie bekommen den vollen Umfang an Förderungen.

3. Die Förderkulisse wurde neu angepasst. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter, die außerhalb des Präventionsgebietes liegen, können auf Antrag eine hundertprozentige Förderung für Herdenschutzmaßnahmen nach einem bestätigten Wolfsriss erhalten. Die Förderung beinhaltet sowohl die Anschaffung als auch den Arbeitsaufwand zum Aufstellen der Zäune sowie deren Unterhaltungskosten, die etwa für Strom anfallen. Zuvor erhielten die Tierhalterinnen und Tierhalter ein Notfallset, also einen mobilen Elektrozaun, der wieder zurückgegeben werden musste.

Zudem wird anders als bislang nicht mehr der Kaufpreis für einen Herdenschutzhund erstattet, sondern die Unterhaltungskosten, die pauschal jährlich mit 1.920 € gefördert werden können. Dies ist eine finanzielle Erleichterung für die Tierhalterinnen und Tierhalter gegenüber der bisherigen Regelung.

„Durch die Präventionsmaßnahmen der herdensicheren Zäune erfährt der Wolf, dass es hier nichts zu holen gibt. Genau wie Hunde lernen Wölfe sehr schnell. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es das Tier vielleicht noch einmal probieren wird, aber dann keine weiteren Versuche unternimmt“, so Julian Sandrini, Leiter des Koordinationszentrums Luchs und Wolf (KluWo), das für die Förderung, Beratung und das Monitoring zum Wolf zuständig ist. Zuvor übernahm dies die Stiftung Natur und Umwelt (SNU). Seither wurden 588 Anträge eingereicht und rund 1.630.000 Euro ausbezahlt.

Der Wolfsmanagementplan kann eingesehen werden unter: s.rlp.de/Wolfmanagementplan

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz / KluWo und Schafzucht: Das Magazin für Schaf- und Ziegenhalter (vom 23.08.2023)