7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie

Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bis Ende 2023

Bereits seit dem 1. Juli 2020 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie aufgrund der Corona Pandemie von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Regelung, sollte ursprünglich nur bis zum 31.12.2022 gelten. Am 22. September wurde vom Bundestag das 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchersteuergesetzen verabschiedet. Das bedeutet, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2023 bestehen bleibt. Getränke bleiben von dieser Regelung unberührt. Hier gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19 %.