Sie haben oder planen eine Straußwirtschaft, Gutsschänke, Vinothek oder ein Hofcafé. Woran Sie beispielsweise vor der Eröffnung einer Hofgastronomie denken müssen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es bei der Ausstattung der Räume gibt und wie all dies auf Ihre Betriebsgegebenheiten passend konzipiert werden kann, werden wir Ihnen gerne erläutern. Dabei sind die Möglichkeiten vor Ort genauso individuell wie vielseitig und warten nur darauf, ins rechte Licht gerückt zu werden. Dazu möchten wir gerne gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Familie neue Vermarktungs- und Veranstaltungskonzepte erarbeiten, um vorhandene Ressourcen und persönliche Interessen stärker zu fördern, damit Sie einen profitablen Betriebszweig führen können.
Mit diesen und anderen Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Welche Rechtsvorschriften gibt es bei der Eröffnung einer Straußwirtschaft/Vinothek?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Straußwirtschaft und einer Gutsschänke?
Wann ist eine Konzession für meinen Betrieb sinnvoll? Welche Auflagen müssen für die Erlangung erfüllt sein?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Neu- oder Umbau plane und eine Entwurfsplanung benötige?
Welche Besonderheiten gibt es bei der Ausstattung und Gestaltung der Räumlichkeiten (Küche, Geräteauswahl, Personalräume, WCs etc.)?
Wie kann ich meine Speise- und Getränkekarte optimieren?
Wie sieht das Speisenangebot in einer Straußwirtschaft aus und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei den Öffnungszeiten? Welche Konsequenzen hat es, wenn ich mehr als in einer Straußwirtschaft üblich anbieten möchte?
Mit welchen Richtwerten muss ich Speisen und Getränke kalkulieren, damit mein Betrieb wirtschaftlich ist.
Welche Anforderungen gelten, wenn ich Räumlichkeiten im Betrieb für Feierlichkeitenvermieten möchte? Welche Kosten entstehen und wie lassen sich Angebote gestalten und vermarkten?
Was muss ich beachten, wenn mein Betrieb im Außenbereich liegt und ich Räumlichkeiten umnutzen oder ausbauen möchte?
Bei der Vinothekenplanung denken die wenigsten Bauherren an die Vorgaben der Gaststättenverordnung. Diese greift jedoch beim Ausschank alkoholischer Getränke und somit ist es zwingende Pflicht eines jeden Bauherren von Vinotheken, sich näher mit der Gaststättenverordnung zu beschäftigen.
Ab sofort sind auch Winzer von einer gaststättenrechtlichen Unterrichtung befreit, wenn sie beispielsweise eine Straußwirtschaft oder einen Gutsausschank als Vollkonzession betreiben.
Wir möchten Sie auf das Förderprogramm „Barrierefreiheit im Tourismus“ hinweisen, das auch für Bauern- und Winzerhöfe mit den Betriebszweigen Gästebeherbergung und/oder Hofgastronomie interessant sein könnte und bis 2020 läuft.
An der Mosel ist man wieder auf der Suche nach geeigneten Betrieben für die nächste Zertifizierungsrunde für ausgezeichnete Mosel-Gastgeber. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unterstützt die Moselland-Touristik bei der Akquise neuer ausgezeichneter Mosel-Gastgeber.