Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände tagt

Anlässlich der Verbandsausschusssitzung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände, zu der Verbandsvorsteher Eberhard Hartelt am 27. März nach Bad Kreuznach eingeladen hatte, diskutierten die Vertreter der Wasser- und Bodenverbände und Gäste des Landtags, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, der Bauern- und Winzerverbände sowie der Ministerien über aktuelle rechtliche Fragen des Wasserverbandsrechtes und des Wasserrechtes.

In der Verbandsausschusssitzung skizzierte Hartelt zunächst die gesunde wirtschaftliche Situation des Landesverbandes und ging auf aktuelle Fragen des Naturschutz- und Wasserrechtes ein. Der Verband unterstützt nachhaltig alle freiwilligen Ansätze, sieht sich aber mit zunehmender Skepsis oder sogar Zurückweisung des Naturschutzes konfrontiert. Bei den freiwilligen Maßnahmen für den Wasserschutz stehen oftmals bürokratische Hürden den Vertragsvereinbarungen an den Gewässern entgegen. Es sollte viel intensiver an Projekten gezeigt werden, wie erfolgreich Maßnahmen umgesetzt werden können. Hartelt verwies auf Projekte wie die lebendigen Agrarlandschaften, das Projekt FRANZ und die Maßnahmen in der Südpfalz.
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verwies Hartelt auf die Fristen, wonach mit dem dritten Bewirtschaftungszyklus alle Ziele zum guten Zustand der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper erreicht sein müssten. Die Wasser- und Bodenverbände in Deutschland und Europa haben hierzu im letzten Jahr die Frankfurter Erklärung abgegeben, wonach man eine Fortschreibung der Wasserrahmenrichtlinie für sinnvoll hält. Aber es müsse Anpassungen im Hinblick auf die Fristen geben. Es darf nicht mehr das Prinzip one out all out gelten und die Belange der Kulturlandschaft (die ja von der Landwirtschaft geprägt, entwickelt und erhalten wird) müsse stärker berücksichtigt werden.

Über Anpassung der Organisationsstrukturen nachdenken
Zu den Prüfungsergebnissen im Jahr 2017 konnte Geschäftsführer Ralph Gockel feststellen, dass es nach wie vor mehr Prüfungsanmerkungen gibt als nötig. Hierzu zählen fehlende Haushaltspläne, eine mangelhafte Beitragserhebung, aber in vielen Fällen auch eine abgelaufene Wahlperiode und die schon länger anstehenden Neuwahlen der Gremien. Der Verband erwartet in diesen Fällen auch ein stärkeres Engagement der Aufsichtsbehörden, um diese Mängel abzustellen. Die beiden Geschäftsführer der Bezirksverbänden, Susanne Gronimus und Walter Schmalen, stehen ebenfalls für Beratungsfragen zur Verfügung.
Im Hinblick auf die Zukunft der Wasser- und Bodenverbände stellte Geschäftsführer Gockel dar, welche Gremien der Verbände mit welchen Aufgaben betraut sind. Bei einer abnehmenden Zahl von Verbänden, was insbesondere bei den Weidetränkverbänden befürchtet werden muss, stellt sich die Frage einer stärken Kooperation von Verbänden oder einer Weiterentwicklung des Aufgabenspektrums. So könnte auch die Wegeunterhaltung und die Gewässerunterhaltung viel stärker von Wasser- und Bodenverbänden organisiert werden. Beides sind Belange, die der Landwirtschaft sehr unter den Nägeln brennen. Aber auch über eine Anpassung der Organisationsstrukturen sollte man nachdenken, so Verbandsvorsteher Hartelt. Gespräche würden in den nächsten Wochen mit den Verbänden, den Ministerin und dem VTG geführt. In dem Zusammenhang könnte man sich auch eine Stärkung der Umsetzung des Vorkaufsrechtes nach dem Reichssiedlungsgesetz vorstellen. Für die Mitglieder des Verbandsausschusses steht allerdings im Vordergrund, dass die anstehenden Beratungsaufgaben vor Ort auch von kompetentem Personal wahrgenommen werden.

Ausweisung von Wasserschutzgebieten
In seinem Gastvortrag ging Prof. Dr. Michael Reinhardt von der Universität Trier zunächst auf die Voraussetzungen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ein. Für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes sind Nachweise erforderlich, dass das Wasserdargebot in dem jeweiligen Gebiet für die öffentliche Wasserversorgung schutzbedürftig, schutzwürdig und schutzfähig ist. Soweit sich die Erforderlichkeit der Ausweisung eines Schutzgebietes ergibt, ist dieses auszuweisen, die zuständigen Behörden haben keine Spielräume im Zuge von Kompromissen. Für die Wasserversorger gibt es jedoch keinen individuellen Rechtsanspruch auf die Ausweisung eines bestimmten Gebietes mit bestimmten Verboten. Die Ausweisung hat sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu orientieren. Diese haben im Regelwerk W101 des DVWG zwar keine Rechtsgrundlage. Es ist aber ein fachliches Regelwerk, das von den Gerichten bundesweit anerkannt ist und daher regelmäßig angewandt wird.
Bei der Festlegung der Wasserschutzgebietszonen verweist Prof Reinhardt auf die 50 Tage Linie als Grenze der Zone II wegen der Verunreinigung mit Keimen und die Berücksichtigung des gesamten  Einzugsgebietes als Zone III. Dabei werden die geplante Wasserentnahmemenge, die Grundwasserneubildungsrate und mögliche schwer abbaubare Verunreinigungen berücksichtigt. Die Gebietsabgrenzungen ergeben sich durch entsprechende hydrogeologische Gutachten. Soweit sich hierzu Bedenken von Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern ergeben und diese im „Entstehungsprozess“ einer Schutzgebietsverordnung nicht ausgeräumt/geklärt werden können, verbleibt betroffenen Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern nur der Klageweg mit der Einholung eines Gegengutachtens. Soweit sich durch die Festsetzung von Verboten in Wasserschutzgebieten wirtschaftliche Nachteil als unbillige Härte ergeben sind diese auszugleichen, Vermögensnachteile sind zu entschädigen. Allerdings sind Wasserschutzgebiete sind kein Instrument der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Perspektiven für Wasser- und Bodenverbände
Zu den möglichen Perspektiven der Wasser- und Bodenverbände führte Prof Reinhardt aus, dass stets ein Vorteil ersichtlich sein muss, warum ein Grundstück dinglich gesichert Mitglied in einem Verband wird. Die satzungsgemäßen und verbandsrechtlichen Aufgaben eines Verbandes müssen daher klar formuliert sein. Die Übernahme von Aufgaben, die derzeit von Kommunen wahrgenommen werden (Gewässerunterhaltung, Wegeunterhaltung), können nur auf freiwilliger Basis und im Einvernehmen mit den derzeit zuständigen Körperschaften erfolgen.
Die von einigen Ausschussmitgliedern und den Gästen erwartetet Aussagen zu einer eher landwirtschaftsfreundlichen Wasserschutzpolitik haben sich nicht erfüllt. Beim Wasserschutz sind daher Kompromisse nur schwer möglich. Präsident Ökonomierat Norbert Schindler, der für die Landwirtschaftskammer an der Sitzung teilnahm, wird zusammen mit Verbandsvorsteher Hartelt dennoch weiter das Gespräch mit der Wasserwirtschaft suchen, um geplante Schutzgebietsausweisungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Wasser- und Bodenverbände kommt es in aller erster Linie auf die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement der Betroffenen vor Ort an.

Ralph Gockel, Landesverband der Wasser- und Bodenverbände