Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Produkten keine hygienischen Gefahren ausgehen. Nach dem Lebensmittelhygienerecht muss er angemessene Hygieneregeln einhalten, die sich am Gefährdungsrisiko seines Betriebes und seiner Produkte orientieren. Ebenso muss er sich ein angepasstes Eigenkontrollsystem überlegen und anwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter, Hofgastronomen oder Ferienbetriebe mit Verpflegungsangeboten.
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