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Aktuelle Nachrichten

Symbolbild: Registrierkasse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen hat die Details für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November veröffentlicht. Den betroffenen Unternehmen sollen Zuschüsse pro Woche in Höhe von 75 Prozent auf Grundlage des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden.

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Der Wein der Woche 2020 Kalenderwoche 46 stammt vom Weingut Kriechel in Bad Neuenahr-Ahrweiler

18 Monate durfte unser Wein der Woche im Barrique reifen: ein 2018er Spätburgunder Sonnenberg -R- vom Weingut Kriechel in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Trauben stammen aus einer der besten Steillagen des Ahrtals, bestückt mit alten Reben. Das Bouquet des Spätburgunders erinnert an schwarzen Pfeffer und grüne Paprika. Körperreich, gut eingebundene Tannine und glatte Säure bescheinigen die Winzer ihrem Spätburgunder aus der Lage Sonnenberg.

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Die berufsständisch getragene, naturschutzfachliche Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. suchen zum 15. Januar 2021 befristet bis zum 30.09.2022 einen Absolventen (m/w/d) im Studiengang Geographie/Landespflege/Raum- und Umweltplanung/Landwirtschaft oder in einer vergleichbaren Studienrichtung.

 

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Der Wein der Woche 2020 Kalenderwoche 45 stammt vom Weingut Burggarten aus Bad Neuenahr-Ahrweiler - Heppingen

Der Wein der Woche ist ein Spätburgunder von der Ahr aus dem Jahrgang 2018. Das Weingut Burggarten aus Heppingen erntete die Trauben aus der Lage Schieferlay, die sich von Süden nach Südwesten erstreckt und extrem steil ist. Den Wein selbst beschreiben die Winzer so: „Elegantes Bouquet, intensive Aromen von saftigen Preiselbeeren, roten Johannisbeeren und zarten Himbeeren. Prägnante, würzige Noten, saftig frisch und mit belebender Fruchtsäure.“

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Symbolbild Corona Schutzmaßnahmen

Zum 2. November trat die neue Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie gilt zunächst bis Ende November. Neben den bekannten Abstands- und Hygieneregeln umfasst die neue Verordnung u.a. folgende Aspekte:

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