Durch die von der Corona-Pandemie ausgelöste Krise sind die Winzer vor außergewöhnliche Schwierigkeiten gestellt worden. Da eine Pflanzung nicht in allen Fällen möglich war, werden erteilte Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen sind, per Gesetz bis 31. Dezember 2021 verlängert.
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