Weinkulturgut Straußwirtschaften – quo vadis?

Zu diesem Thema fand am 29. Januar 2015 in Oppenheim eine von der Akademie Ländlicher Raum (ALR) in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz durchgeführte Fachveranstaltung statt.

Dabei wurden Straußwirtschaften durch Fachvorträge aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Mit 74 Teilnehmern war die Veranstaltung sehr gut besucht. Es waren Vertreter aus allen Teilen von Rheinland-Pfalz anwesend und der Teilnehmerkreis war breit gefächert (Praktiker,  Ehrenamtliche und Hauptamtliche von Gemeinden und Verbandsgemeinden, Vertreter von Verbänden und Organisationen). Die Diskussionen waren sehr lebhaft und konstruktiv. Es bestand bei allen Anwesenden Übereinstimmung, dass Straußwirtschaften als besonderes gastronomisches Angebot auf Winzerhöfen ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Weinbauregionen sind. Dies müsse im Hinblick auf eine Fortentwicklung des Gaststättenrechts Berücksichtigung finden.

Die Diskussion ergab folgendes Stimmungsbild:

  • Straußwirtschaften sind eine besondere Form der Gastronomie auf Winzerhöfen mit einem eigenen Profil (begrenzte Öffnungszeiten, eingeschränktes Speisenangebot, auf einem Winzerhof etc.), das schützenswert ist.
  • Die Vorgaben des Gaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung müssen zeitgemäß weiterentwickelt werden, ohne dass die Abgrenzung zu konzessionierten Betrieben entfällt. Dafür gibt es von Seiten des Berufsstandes konkrete Vorschläge.
  • Die gesetzlichen Vorgaben müssen mit der Wirtschaftlichkeit einer Straußwirtschaft in Einklang zu bringen sein; ansonsten haben Straußwirtschaften de facto keinen Fortbestand. Dies ist sowohl einzelbetrieblich als auch im Hinblick auf die Attraktivität unserer Weinbauregionen von entscheidender Bedeutung.
  • Wichtig ist eine Planungssicherheit für investierende Betriebe, wobei auch neue Formen der Weinvermarktung (z.B. Vinotheken) zu berücksichtigen sind. Hierzu ist anzumerken, dass es keine einheitlichen Definitionen für Straußwirtschaften, Gutsschänken oder Vinotheken gibt. Von den verwendeten Bezeichnungen ist weder vom Gast noch von Wirtschaftsbeteiligten unmittelbar ableitbar, um welche Form eines Angebotes es sich handelt. 

Ein sachlicher Dialog wird als notwendig erachtet, mit dem Ziel, Straußwirtschaften gegenüber anderen gastronomischen Angeboten (auch Gutsschänken) so abzugrenzen,

  1. wie dies aus sachlichen Erwägungen sinnvoll und notwendig ist,
  2. dass dies klar und nachvollziehbar und
  3. zudem politisch vertretbar ist. 

Spontan erklärten sich einige Teilnehmer bereit, die Landwirtschaftskammer bei diesem Dialog zu unterstützen.