Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Der Online-Dienst des SWR meldet die Verordnung der sofortigen Stallpflicht für Geflügel in den Landkreisen Alzey-Worms und Mayen-Koblenz. Inzwischen wurde die Stallpflicht auf die Kreise Germersheim, Mainz-Bingen und die Stadt Mainz ausgeweitet.

Die SWR-Meldung:

Wegen der Vogelgrippe müssen Geflügelbesitzer im sogenannten Altrheingebiet sowie im Landkreis Mayen-Koblenz ihre Tiere ab sofort in Ställen unterbringen. Das haben die Kreisverwaltungen angeordnet.

Betroffen von der sogenannten Stallpflicht sind Hühner, Enten und Rassegeflügel von knapp 100 Hobbyzüchtern in den Gemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie dem Wormser Vorort Ibersheim.

Auch im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtbereich Koblenz ist sämtliches gehaltenes Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen zu halten, teilte die Kreisverwaltung mit. Die Verfügung sei erlassen worden, um eine Ausbreitung der in Schleswig-Holstein ausgebrochenen Geflügelpest zu verhindern. Dazu gehörten auch "flankierende Maßnahmen". So müssen Geflügelhalter für Eingänge zu den Ställen und für Gerätschaften eine Desinfektion vorsehen. Der Kauf oder Verkauf über Märkte, Börsen oder mobile Händler sei ebenso verboten wie das Ausrichten dieser Märkte an sich.

Fälle von Vogelgrippe in anderen Bundesländern

Bislang hat es in Rheinland-Pfalz noch keinen Fall von Vogelgrippe gegeben, allerdings gilt das Altrheingebiet als besonders gefährdet, weil es dort viele Gewässer gibt. Nach Angaben des Kreisveterinäramtes Alzey-Worms sammeln sich an den Seen und Altrheinarmen zurzeit zahlreiche Tiere, die auf dem Weg nach Südeuropa sind. Sie könnten das Virus mit der Bezeichnung "H5N8" übertragen.

Seit der vergangenen Woche sind in mehreren anderen Bundesländern Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. Das Virus wurde vermutlich durch Zugvögel aus Russland eingeschleppt. Auch der Kreis Mainz-Bingen prüft im Moment, wie die Übertragung der Vogelgrippe durch Wildvögel verhindert werden kann.

In Rheinland-Pfalz ist es der erste Fall, bei dem eine Stallpflicht verhängt wurde, seitdem die Vogelgrippe in Deutschland wieder aufgetaucht ist.

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