Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2018 wird zugelassen

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium wird für Most und Wein des Jahrgangs 2018 die Säuerung zulassen.

Die Säuerung von Weinbauerzeugnissen ist nach den Vorschriften der Europäischen Union in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zulassen.

Die Vegetationsperiode 2018 war landesweit bis Anfang August von überdurchschnittlich hohen Temperaturen geprägt, was insbesondere für die Monate Juni, Juli und den Beginn des Augusts zutrifft. Dies ging von lokalen Gewitterereignissen abgesehen einher mit außerordentlich geringen Niederschlägen in weiten Teilen des Landes. Darüber hinaus herrschte eine mehrwöchige Hitzewelle mit Tageshöchsttemperaturen von 35° bis 38° C im gesamten Gebiet von Rheinland-Pfalz. Die hohen Temperaturen verbunden mit einem stetigen heißen Wind verursachten hohe Transpirationsverluste der Reben sowie einen starken Abbau der Äpfelsäure. Diese stark vom langjährigen Mittel abweichenden Wetterbedingungen haben witterungsbedingt zu einer außergewöhnlich frühen und starken Abnahme der Säuregehalte in den Weintrauben geführt, verbunden mit einem starken Anstieg der pH-Werte. Die durchgeführten Reifemessungen zum Zeitpunkt 7. August 2018 erbrachten im Durchschnitt Säuregehalte, die zwischen 5,2 und 8,0 g/L niedriger sind als im langjährigen Mittel, begründete das Ministerium die Ausnahmeregelung (Link zur Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau >>>).

Das Formular Meldung der Säuerung (oenologische Verfahren) und weitere Infos finden Sie hier