Neue Gebührensätze bei Weinbauangelegenheiten

Zum 28. Dezember 2019 trat die Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung („Besonderes Gebührenverzeichnis“) in Kraft.

Damit wurde auch eine Reihe von Gebühren für Leistungen verändert, welche von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheiten für das Land angeboten und wahrgenommen werden. 

Die Gebührensätze mussten nach den Überprüfungen durch den Landesrechungshof sowie aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, vor allem im personellen Bereich, überarbeitet werden und sind ab sofort in Kraft.

Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 27. Dezember 2019 veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen für den Weinbau:


Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Wein, Likörwein, Perlwein und Sekt:

  • Grundgebühr, je Anstellung einschließlich Mengengebühr für die ersten 1.000 Liter: 19,00 €
  • Mengengebühr, je weitere angefangene 1.000 Liter, bis einschließlich 100.000 Liter: 1,70 €
  • Mengengebühr, ab 100.001 Liter je weitere angefangene 1.000 Liter (nicht bei Sekt): 1,50 €
  • Zusatzgebühr für Fassweinprüfung (Inlandsabfüllung), für Abfüllanzeige einer Teilmenge und für berichtigte Prüfbescheide: 16,00 €
  • Zusatzgebühr bei Eilverfahren: 20,00 €


Weinbaukartei, Genehmigungssystem für Rebpflanzungen:

  • Erteilung von flächenbezogenen Bestätigungen auf Antrag: 15,00 bis 100,00 €
  • Genehmigung zum Wechsel der Zielfläche (bei Wiederbepflanzungsgenehmi-gungen): 30,00 bis 100,00 €
  • Kontrolle der Anpflanzung oder Wiederanpflanzung von Flächen, deren Erzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind: 100,00 bis 300,00 €


Begleitpapiere:

  • Ausgabe und Registrierung: 4,00 €


Prüfungen im Zusammenhang mit neuen geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.):

  • Kontrollen der Einhaltung der spezifischen g.U./g.g.A.-Vorgaben im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung: 15,00 bis 40,00 €
  • Flächenmeldungen und Kontrollen der in der jeweiligen Produktspezifikation hinterlegten Anforderungen je nach Aufwand: 50,00 bis 150,00 €