Meldung der Flächen zur beabsichtigten Erzeugung von Eiswein

Jede beabsichtigte Eisweinlese muss laut Verordnung des zuständigen Landesministeriums bis 15. November bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angemeldet werden

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat zum 05.09.2013 durch Inkraftsetzen einer entsprechenden Vorordnung die Vorabmeldepflicht für Eiswein eingeführt. Danach werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bis zum 15.11 des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz anzumelden. Die Kammer hat dafür nun das Anmeldeformular erstellt.

Das Formular kann am PC wie auch von Hand ausgefüllt werden. Vordrucke dafür hier.