Laborvergleichsuntersuchung bewertet Analysequalität
Vorgeschriebener Bestandteil dieser Prüfung ist die weinchemische Analyse, die nur von zugelassenen Labors durchgeführt werden darf. Private und staatliche Laboratorien erstellen aufgrund der Prüfung der formalen und analytischen Voraussetzungen Untersuchungsbefunde, die die sensorische Überprüfung der Erzeugnisse, die in den Prüfstellen der Kammer vorgenommen wird, ergänzen. Um die Gleichwertigkeit der Analysen zu gewährleisten, müssen die Labors sich regelmäßig an Laborvergleichsuntersuchungen beteiligen. Der seit 2003 jährlich durchgeführte Vergleichstest erfolgte in diesem Jahr anhand eines Weißweins aus dem Anbaugebiet Mosel. Die zu untersuchenden Parameter waren dabei dieselben, die auch für die Amtliche Qualitätsweinprüfung zu ermitteln sind.
Eingeladen wurden 147 Labore in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Bundesländern, alle von der Kammer zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung zugelassen. Erfahrungsgemäß beteiligen sich die Labore gerne und sehen die Teilnahme als gute Möglichkeit, ihre Analysequalität objektiv beurteilen zu lassen. 145 Labore legten ihre Ergebnisreihen fristgerecht vor. Die statistische Auswertung der Ergebnisse und ihre Interpretation wurde von Dr. Reinhard Ristow, ehemaliger Leiter des früheren Chemischen Untersuchungsamtes (heute: Institut für Lebensmittelchemie) in Speyer durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Internet veröffentlicht. (www.lwk-rlp.de unter Weinbau/Qualitätsweinprüfung/Analysemethoden, Labors).