Laborvergleichsuntersuchung bewertet Analysequalität

Die Durchführung der Amtlichen Qualitätsweinprüfung ist der Landwirtschafts­kammer vom Land Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit übertragen.

Vorgeschriebener Bestandteil dieser Prüfung ist die weinchemische Analyse, die nur von zugelassenen Labors durchgeführt werden darf. Private und staatliche Laboratorien erstellen aufgrund der Prüfung der formalen und analytischen Vor­aussetzungen Untersuchungsbefunde,  die die sensorische Überprüfung der Erzeug­nisse, die in den Prüfstellen der Kammer vorgenommen wird, ergänzen. Um die Gleichwertigkeit der Analysen zu gewährleisten, müssen die Labors sich regelmäßig an Laborvergleichsuntersuchungen beteiligen.  Der seit 2003 jähr­lich durchgeführte Vergleichstest erfolgte in diesem Jahr anhand eines Weißweins aus dem Anbaugebiet Mosel. Die zu untersuchenden Parameter waren dabei dieselben, die auch für die Amtliche Qualitäts­weinprüfung zu ermitteln sind.

Eingeladen wurden 147 Labore in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Bundesländern, alle von der Kammer zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung zugelassen. Erfahrungs­gemäß beteiligen sich die Labore gerne und sehen die Teilnahme als gute Möglichkeit, ihre Analysequalität objektiv beurteilen zu lassen. 145 Labore legten ihre Ergebnisreihen fristgerecht vor.  Die statistische Auswer­tung der Ergeb­nisse und ihre Interpretation wurde von  Dr. Reinhard Ristow, ehemaliger Leiter des früheren Che­mischen Untersuchungsamtes (heute: Institut für Lebensmittelchemie) in Speyer durchgefüh­rt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im  Internet veröffentlicht. (www.lwk-rlp.de unter Weinbau/Qualitätsweinprüfung/Analysemethoden, Labors).