Kindergarten des Weinbaus

Das uniforme Aufstellen in Reih und Glied gehört heute erfreulicherweise nicht mehr zu den Übungen frühkindlicher Erziehung. In der Rebschule, dem Kindergarten des Weinbaus, ist das allerdings immer noch notwendige Praxis, damit die Rebveredler den Überblick über die gerade eingeschulten Pfropfreben behalten.

Hier ist die Quelle der antiquierten Begriffe ziehen im Sinne von erziehen und Zögling im Sinne von Schüler. Die Rebschule ist der Standort des Ziehens, der Phase zwischen Zucht und Anbau.

Die aktuelle Erstellung der Rebschulen bedeutet für die rheinland-pfälzischen Rebenpflanzguterzeuger eine besondere Arbeitsspitze. Beim Einschulen werden die über das Frühjahr veredelten die Pfropfreben circa 15 cm tief in schwarze, gelochte Mulchfolienbahnen gesteckt. Nach der Feldarbeit kommt die Büroarbeit. Die Rebschulbetriebe müssen dann bis 15. Juni einen Antrag auf Anerkennung von Pfropfreben und Mutterrebenbeständen bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, als zuständiger Anerkennungsstelle, stellen. Im Antrag ist unter anderem die genaue Beschreibung der Rebschule durch die Angabe der Gemarkung und Flurstücknummer sowie der beantragten Pflanzgutkategorie notwendig.

Die schützende Mulchfolie, die die Reiser umgibt, dient zur Unkrautunterdrückung, Temperaturregulierung sowie zur Speicherung von Wasser und sorgt so für optimale Wachstumsbedingungen. Das Spezialparaffin, das die Veredelungstelle umgibt, bewahrt die Reben in den ersten Tagen im Freiland vor dem Austrocknen und enthält zudem einen Wirkstoff, der die Bildung von Kallus, dem verbindenden Gewebe an der Spitze der Unterlage und am Fuß des Edelreises, anregen soll. In der Pfalz und in Rheinhessen, dem traditionell größten Erzeugungsgebiet für Pfropfreben in Deutschland, pro Jahr bis zu 15 Millionen Reben pro Jahr veredelt.

Rebenpflanzgut - dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Topf- oder Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben - darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist. Die zuständige Stelle in Rheinland-Pfalz für die Anerkennung von Rebenpflanzgut ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Sie ist zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung, deren Einhaltung die Gesundheit und hohe Leistungsfähigkeit der Reben garantiert, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für die Güte des Weins und den wirtschaftlichen Erfolg der Winzerbetriebe. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist umfangreich, beginnt mit den Besichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter.