Inklusion fängt bei der Wortwahl an

Ausbilderinnen und Ausbilder der Grünen Berufe eignen sich wertvolle Kenntnisse an

Der Umgang mit Jugendlichen mit Behinderungen und Lernschwäche steht im Mittelpunkt der Qualifizierungsreihe der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK). Wer Auszubildende und Mitarbeitende mit oder ohne Behinderung anleitet, erhält hier das nötige Rüstzeug. Die Weiterbildungen werden über Mittel des Ausgleichsfonds über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ziel ist es, die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen zu fördern, um dem Inklusionsgedanken Rechnung zu tragen.
In Trier informierten sich 13 Interessierte eingehend über verschiedene Arten von Beeinträchtigungen und Behinderungen. "Inklusion fängt bei der Wortwahl an!"  betonte Petra Poetschke, Integrationsfachdienst Caritasverband Trier. "Gehen Sie genau so respektvoll mit Menschen mit Behinderungen um wie mit Menschen, die keine Beeinträchtigungen haben!"  Petra Poetschke gab einen Überblick über einzelne Arten von Behinderungen, deren Ursachen und Erscheinungsformen. Insbesondere durch die Formulierung von Grundsätzen im Umgang mit Jugendlichen mit Behinderungen und Lernschwäche gab sie den Teilnehmenden wichtige Orientierungen, um den Ausbildungsalltag erfolgreich zu gestalten. "Loben Sie nicht nur das Arbeitsergebnis, sondern auch die Anstrengungsbereitschaft, um die jungen Menschen zu motivieren." Die Anregungen wurden lebhaft diskutiert. Die Teilnehmenden brachten eigene Beispiele ein, so dass ein reger Erfahrungsaustausch erfolgte. "Einen Auszubildenden haben wir regelmäßig mit der Schubkarre zum Kompost geschickt, wohl wissend, dass er dort eine kleine Auszeit nimmt. Anschließend war er wieder ausbildungsbereit", so eine Ausbilderin im Gartenbau. Bei Vorliegen einer körperlichen Behinderung, wie beispielsweise einem Herzklappenfehler oder Diabetes, rät die Referentin, sich im Umgang mit den Krankheitsbildern schulen lassen. "Nutzen Sie vielfältige Unterstützungen. Holen Sie sich Kooperationspartner mit ins Boot, zum Beispiel den Integrationsfachdienst oder die Reha-Berater der Agentur für Arbeit."
Martina Metzger, Berufspsychologischer Service der Agentur für Arbeit, stellte ihre Aufgaben vor. "Mit unterschiedlichen Testverfahren prüfen wir, ob eine Behinderung vorliegt. Den Auftrag dazu erhalten wir von den Berufsberatern. Nachdem die Eltern einer berufspsychologischen Untersuchung zugestimmt haben, unterliegt alles der Schweigepflicht. Nur die Jugendlichen selbst können das Gutachten bei uns abholen. Wir erläutern ihnen das Ergebnis." Die Berufsberater erstellen aufgrund des Gutachtens eine Stellungnahme und führen darin notwendigen Hilfsbedarf auf.
Mario Schwind, Team REHA der Agentur für Arbeit, stellte am zweiten Tag wichtige Regelungen des Sozialgesetzbuches sowie Fördermöglichkeiten vor, während und nach der Ausbildung vor. Eine Lernbehinderung gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) nur für den Zeitraum der beruflichen Erstausbildung bis 25 Jahre als Behinderung. Eine Behinderung im Sinne von § 6 SGB IX muss von einem Arzt festgestellt werden. Die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen müssen länger als 6 Monate bestehen und von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss beeinträchtigt sein. "Es gibt acht unterschiedliche Träger der Leistungen zur Teilhabe. Diese erbringen ihre Förderungen entsprechend ihren Hausgesetzen", erläuterte Mario Schwind. Ein Betroffener muss den Antrag selbst bei einem Reha-Träger stellen. Die Träger sind verpflichtet innerhalb von 2 Wochen zu prüfen, welcher Träger zuständig ist, und den Antrag dorthin weiter zu leiten. Eine Entscheidung über die Leistungen wird dann dort innerhalb von 6 Wochen getroffen. Die Agentur für Arbeit hat gute Erfahrungen mit der Unterstützten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht. "Diese werden zwei Jahre lang in einem Betrieb für einen Arbeitsplatz qualifiziert. Einmal pro Woche kommt ein Betreuer an den Arbeitsplatz und trainiert die Arbeitsabläufe. Für den Betrieb entstehen keine Kosten. Wichtig ist der Wille des Arbeitgebers und eine positive Einstellung der Belegschaft".
Sven Kronewirth, Handwerkskammer Trier, stellte Grundsätze der Ausbildungs- und Förderplanung vor. "Geduld, Verständnis und eine Erklärung auch noch zum vierten Mal wiederholen", so lautet sein Rat an die Ausbilderinnen und Ausbilder. Es gibt keine Musterlösung zur Ausgestaltung der Ausbildung. Diese Planung ist betriebsabhängig. "Planen Sie für die ersten 4 Wochen im Betrieb viel Zeit für den Beginn der Ausbildung ein. Die Jugendlichen müssen sich zuerst einmal in die Struktur des Betriebes einfinden. Diese Struktur gibt ihnen Halt. Je strukturierter die Planung, desto leichter fällt die Eingewöhnung. Führen Sie spätestens 1 bis 2 Wochen vor dem Ende der Probezeit ein intensives und gut vorbereitetes Probezeitgespräch. Das Ende der Probezeit sollten Sie als positives Ereignis feiern. Der Auszubildende ist damit in die Betriebsgemeinschaft aufgenommen."
Helmut Scherhag, LWK, stellte die vier grünen Helferberufe vor. "Es bestehen jetzt Verordnungen für die Helfer/in in Gartenbau, Landwirtschaft, Pferdewirtschaft und im Weinbau. Die Ausgestaltung der Rahmenpläne erfolgte in Anlehnung an die Verordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs. Bei den Abschlussprüfungen zählt die Praxis 70%. Es kann zwischen einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung gewählt werden. Dieser Teil fließt mit 30% in die Abschlussnote ein. Mündliche Ergänzungsprüfungen sind möglich. Die Ausbilderinnen und Ausbilder müssen eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation erwerben, um die Ausbildung für beide Parteien zufriedenstellend und erfolgreich zu gestalten." Die Teilnahme an dieser Weiterbildungsreihe wird von der Landwirtschaftskammer als Nachweis anerkannt. Anmeldungen sind auch zu einzelnen Bausteinen möglich. Es ist vorgesehen, die Seminare  wiederholt anzubieten.  Die Übersicht können Sie <media 97435 - - "TEXT, Flyer Ausbilderschulung Bausteine1-5, Flyer_Ausbilderschulung_Bausteine1-5.pdf, 208 KB">hier als pdf </media>herunterladen.