Gebührenanpassung in der Qualitätsweinprüfung

Mindereinnahmen bei den Gebühren zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung infolge der ertragsschwachen Weinjahrgänge 2010 und 2011 haben die zweckgebundene Rücklage hierfür im Haushalt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz aufgezehrt.

Gleichzeitig erhöhte sich der Aufwand bei der Prüfung infolge von erhöhten Anforderungen durch die Reform der Weinmarktordnung. Die Landesregierung, vertreten durch Weinbauministerin Ulrike Höfken, hat deshalb jetzt eine Änderung der Gebührenordnung in Kraft gesetzt.

Die Anstellungsgebühren für die Qualitätsweinprüfung, die seit 1998 stabil gehalten werden konnten, werden somit ab dem 17. Juni 2013 neu festgesetzt. Demnach steigt die Grundgebühr je Anstellung einschließlich der Mengengebühr für die ersten 1.000 Liter von aktuell 14,50 auf 16,00 Euro. Die Mengengebühr je weitere 1.000 Liter erhöht sich von 1,30 auf 1,45 Euro. Bei der Abfüllung von Qualitätswein aus einem der sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebiete im Ausland fällt abhängig vom jeweiligen Land eine Zusatzgebühr an.

Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass die moderate Gebührenanpassung unvermeidbar war, nachdem die Defizite durch Mittelkürzungen bei den Auftragsangelegenheiten durch das Land verschärft wurden und intensive Sparmaßnahmen der Kammer diese Defizite nicht vollständig ausgleichen konnten.