Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen erlaubt

Es ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Ab dem kommenden Wochenende dürfen Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Das hat Landwirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Er bittet Ernte- und Autofahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.

„Unsere Landwirte versorgen uns mit wichtigen Lebensmitteln aus der Region. Damit die Ernte rechtzeitig und in guter Qualität eingefahren werden kann, sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig“, sagte Landwirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing und hat auch in diesem Jahr eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für die jeweiligen Erntezeiträume erteilt. „Damit sichern wir die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und stellen den Landwirten die notwendige Infrastruktur für ihre Ernte bereit“, so Wissing.
In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von 28. Juni bis 30. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von 16. August bis 15. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 16. August bis 20. September 2020. In dieser Zeit sind Erntetransporte für die jeweiligen Erzeugnisse auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie beispielsweise Mähdrescher fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen mitunter falsch ein.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz