Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen startet am 1. August

Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Deutschland.

Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr starten am 1. August wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert.

Ziel der Förderung ist, Ausbildungsbetriebe zu motivieren, ihr Ausbildungsniveau trotz der Folgen der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten.

Eine Ausbildungsprämie wird einem Ausbildungsbetrieb gewährt,

  • der durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen ist,
  • für eine neu beginnende Berufsausbildung,
  • wenn er die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre hält.

 Förderfähig ist ein Ausbildungsbetrieb, der

  • im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
  • dessen Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegründet worden ist, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

 Die erste Förderrichtlinie umfasst:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt und
  • Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.

Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde. Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.

 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
  1. Die „Ausbildungsprämie“ beträgt einmalig 2 000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag und wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Ausbildungsprämie wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
  2. Die „Ausbildungsprämie plus“ beträgt einmalig 3 000 Euro für jeden zusätzlichen, die bisherige durchschnittliche Anzahl übersteigenden Ausbildungsvertrag und wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Ausbildungsprämie plus wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
  3. Der „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden und jeden Monat (nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung), in dem ein relevanter Arbeitsausfall vorliegt. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Bemessungsgrundlage ist das sich auf Grundlage der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsvergütung ergebende Arbeitgeber-Brutto ohne Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  4. Die Übernahmeprämie beträgt einmalig 3 000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag und wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt (nicht rückzahlbarer Festbetrag). Die Übernahmeprämie wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses zu stellen.

Nähere Informationen finden Sie hier

Rahmenprogramm Ausbildungsplätze sichern

Anträge können bei der Agentur für Arbeit heruntergeladen werden.