Bewährte Zusammenarbeit zwischen Kammer und Hotelfachschule

Zum 19. Mal wurde im Weinbauamt Neustadt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angehenden Hotelbetriebswirtinnen und-wirten der Hotelfachschule Edenkoben Weinwissen vermittelt.

Die Gruppenbetreuerin Bärbel Ohm zeigte sich erfreut über die Kontinuität des Weinseminares und dankte für die nachhaltige und konstruktive Zusammenarbeit. "Wir sehen die Schülerinnen und Schüler als potentielle Botschafter des Weines, vor allem, weil sich deren Wirkungskreis über die Pfalz erstreckt. Insofern ist es wichtig, dass die Hotelfachschüler und –schülerinnen kompetent mit dem Thema Wein umgehen können“, betonte sie vor den diesjährigen Kursteilnehmern.

Neben der Vorstellung des pfälzischen Weinbaus und den Aufgaben des Weinbauamtes, einer intensiven Sensorikschulung und dem Kennenlernen der Qualitätsweinprüfung sowie der Wein-, Sekt- und Edelbrandprämierung standen auch Betriebsbesichtigungen auf der Tagesordnung. Besucht wurden der Forster Winzerverein sowie die Weingüter Castel-Peter (Bad Dürkheim), Lidy (Frankweiler) und Ökonomierat Rebholz (Siebeldingen).

Die 15 Hotelfachschüler äußerten sich hochzufrieden über die wissensintensive Schulung. Insbesondere die Vermittlung sensorischer Grundlagen unter anderem mit Aromenmustern wurde als sehr lehrreich angesehen. Praktische Übungen mit Riechen, Schmecken und Bewerten erfolgten unter Anleitung der  Mitarbeiter des Weinbauamtes Neustadt mittels Fehlerweinen, Rebsortenweinen und Weinen aus der Prämierung. Ausführungen über den Weinbau von der Produktion bis zur Vermarktung rundeten das Seminarprogramm ab.

In der Fachschule für Hotelbetriebswirtschaft werden Fachkräften des Hotel- und Gaststättengewerbes mit beruflicher Erfahrung die für den Abschluss "Staatlich geprüfter Betriebswirt / geprüfte Betriebswirtin Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement " erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Voraussetzung für den Besuch der Hotelfachschule sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes und eine daran anschließende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren im Hotel- und Gaststättengewerbe.