Aktueller Stand zum Lagern wassergefährdender Stoffe
In dem folgenden Artikel gibt Dipl.-Ing. Architekt Lutz Heuer, Bauberater der Landwirtschaftskammer, einen aktuellen Überblick.
Lagerung wassergefährdender Stoffe ohne Wassergefährdungsklasse
Bei der Tierhaltung fällt Jauche, Gülle, und Festmist an und bei der Gärfutterlagerung Silagesickersaft. Diese Stoffe dürfen nicht in oberirdische Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. Wirtschaftsdünger stellen ein wertvolles Produktionsmittel dar.
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