Zwei neue Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt

Aus der Hand von Ökonomierat Norbert Schindler erhielten Gerhard Hommes und Dorian Wegmann ihre Urkunden, die sie nunmehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Landwirtschaftskammer ausweisen.

Präsident Schindler wies bei der Vereidigung darauf hin, dass mit diesen beiden Sachverständigen jetzt insgesamt 88 Sachverständige zum Zirkel der von der Kammer bestellten und betreuten Sachverständigen auf den Gebieten der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischerei und des Umweltschutzes gehören.

Diese ausgewiesenen Experten müssen im Zuge ihres Zulassungsverfahrens bei der Kammer in ihren jeweiligen Spezial-Sachgebieten in schriftlicher Form durch Vorlage von Probegutachten den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage sind, fachlich fundierte und sowohl für Fachleute als auch für Laien verständliche und nachvollziehbare schwierige Fragestellungen solide abzuarbeiten. Darüber hinaus müssen sie in einem i.d.R. einstündigen Fachgespräch einer Fachkommission in Bezug auf ihre erstellten Gutachten Rede und Antwort stehen, bevor sie in einem zweiten Teil zu rechtlichen Fragen rund um die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ihre Kenntnisse unter Beweis stellen müssen. Erst danach werden sie – nach vorheriger Beratung im Ausschuss der Kammer – zur Bestellung vorgeschlagen. Bei einer Erstbestellung müssen sie dann über einen Zeitraum von 2 Jahren alle Gutachten bei der Landwirtschaftskammer einreichen, wobei dies in erster Linie dem Zweck dient,  den neu bestellten Sachverständigen noch den einen oder anderen konstruktiven  Hinweis im Hinblick auf die Erstellung der Gutachten zu geben.

In der Vereidigungszeremonie am 27. Mai wurde Gerhard Hommes aus Schwedelbach im Bereich Forsten in den beiden nachfolgenden Sachgebieten bestellt:

3.1.2 Bestands- und Bodenbewertung und 3.1.3 Forsteinrichtung 

Dorian Heinrich Wegmann aus Rengsdorf wurde im Bereich Landwirtschaft bestellt für das Sachgebiet:

1.1.2.1 Bewertung von unbebauten Grundstücken

Beide neu bestellte Sachverständige, so Präsident Schindler, würden für einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt und hätten danach die Möglichkeit einer erneuten Bestellung. Alle Sachverständigenbestellungen erfolgten satzungsgemäß immer nur zeitlich befristet.

Abschließend erläuterte der Kammerpräsident, dass die neu bestellten Sachverständigen  nunmehr an den internen Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten (Arbeitskreise, Seminare, Jahrestagung) der Kammer teilnehmen könnten, ja dass er erwarte, dass sie diese Teilnahme als Verpflichtung verstehen. Schließlich sei die fachliche Fortbildung und der fachliche Austausch einer der Garanten dafür, um in den jeweiligen Sachgebieten dauerhaft auf der Höhe der Zeit zu bleiben und zudem nach Ablauf der 5-jährigen Bestellungszeit problemlos eine Wiederbestellung erhalten zu können. 

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Dr. Udo Sauer, Referatsleiter Sachverständigenwesen